Antragsformulare ...

... zur Anmeldung eines Mutterrebenbestandes:

 Download Mutterrebenbestand

... für die Anmeldung von Edelreisruten und Unterlagsreben zur Beschaffenheitsprüfung
:

 Download Beschaffenheitsprüfung

 

... zur Anmeldung eines Pfropfrebenbestandes:

 Download Pfropfrebenbestand

 

Probeentnahmeprotokoll

Probeentnahmeprotokoll der amtlichen Prüfung gemäß § 4 der Rebenpflanzgut-VO vom 04. Juli 2006:  

 

 Download Probeentnahmeprotokoll  

 

Liste der amtlich zugelassenen Personen

Liste der amtlich zugelassenen Personen zur Probenahme für die Durchführung der amtlichen Prüfung von Rebenbeständen auf Viren nach der Rebenpflanzgutverordnung: 
 

 Download zugelassene Personen

 

Zugelassene Labore für die Virustestung bei Rebenpflanzgut

 

Download Zugelassene Labore

 

Richtlinien

Richtlinien der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz über die Durchführung

der amtlichen Prüfung von Rebenbeständen auf Viren nach Nr. 2 der Anlage 1 zur RebenpflanzgutVO: 
 

 Download Richtlinien

 

Mitteilungsbroschüre 2009

In dieser Broschüre finden Sie alle mit Erfolg feldbesichtigten Mutterrebenbestände 2009 in Rheinland-Pfalz. Sie dient als wertvolle Informationsquelle für alle Rebenpflanzguterzeuger. Die Mitteilung erfolgt auf der Grundlage des § 9 der Rebenpflanzgut-Verordnung vom 06. Juli 2006.

 

 Download Mitteilungsbroschüre 2009

 

 

 Download Mitteilungsbroschüre 2008

 

 

 Download Mitteilungsbroschüre 2007



Anerkennung von Rebenpflanzgut

Rebenpflanzgut - dazu gehören veredlungsfähige Edelreiser und Unterlagsreben, Kartonagereben und bewurzelte Pfropfreben - darf nur in den Verkehr gebracht werden, wenn es von der zuständigen Stelle anerkannt und mit dem von der Europäischen Gemeinschaft vorgeschriebenen Etikett gekennzeichnet ist.

Die zuständige Stelle für die Anerkennung von Rebenpflanzgut ist die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz. Außerdem ist der Landwirtschaftskammer die Ausstellung von Pflanzenpässen für das 'Verbringen' von nicht anerkanntem Pflanzgut und die Erteilung der Ermächtigung zur Einfuhr von Reben und Rebenteilen für Forschungs- und Züchtungszwecken übertragen. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei den weinbaulichen Dienststellen der Landwirtschaftskammer.

 

Vergleich der weißen und roten Pfropfreben in Rheinland-Pfalz in den Jahren 2004-2008: Download



Sachverständigentagung in Bernkastel-Kues

01.07.2009 Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz veranstaltete in Räumen der Wein­kellerei Moselland eG in Bernkastel-Kues eine Tagung ihrer rheinland-pfälzischen Sach­ver­ständigen für Rebenanerkennung. Referent war dabei Dr. Michael Maixner vom Julius Kühn-Institut für Pflanzenschutz in Obst und Weinbau, der sich an der Außenstelle des JKI in Bernkastel-Kues wissenschaftlich mit den Schwerpunkten Krankheiten und Schädlinge be­schäftigt.


Rebenpflanzgutproduktion in Rheinland-Pfalz

Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz ist zuständig für die Durchführung der Rebenpflanzgutverordnung. Die Vorschriften garantieren eine hohe Leistungsfähigkeit der Reben, eine unverzichtbare Grundvoraussetzung für den wirtschaftlichen Erfolg unserer Winzerbetriebe. Die Durchführung der Rebenpflanzgutverordnung ist sehr Umfangreich und beginnt mit den Feldbesichtigungen der Vermehrungsanlagen und der Begehung der Rebschulen im Sommer und endet mit der Beschaffenheitsprüfung der Edelreisruten und Pfropfreben im Winter.


Betriebsentwicklung der Rebveredlungbetriebe in der Pfalz

"Die Pfalz ist traditionell das größte Anbaugebiet für Pfropfreben in Deutschland. Pfropfreben werden hier für alle anderen Anbaugebiete Deutschlands und in den letzten Jahren verstärkt auch für das europäische und nichteuropäische Ausland produziert. Aufgrund der immer stärkeren Spezialisierung der Betriebe auf unterschiedliche Pfropfkombinationen von Edelreiser und Unterlage, dem hohen Technisierungsgrad bei der Herstellung von hochwertigem Rebenpflanzgut und nicht zuletzt der Kostenentwicklung bei der Produktion, ist die Zahl der Betrieb innerhalb der letzten 30 Jahre stetig zurückgegangen.
Am Beispiel der folgenden Grafik (pdf-Datei) ist die Betriebsentwicklung anschaulich dargestellt: Download



Rebenpflanzgutprämierung - Zweck, Prüfkriterien und Bestimmungen

Zur Förderung hochwertigen Pflanzgutes von Reben führt die Landwirtschaftskammer eine Rebenpflanzgutprämierung durch. Ausgezeichnet werden besonders gepflegte Rebschulen mit einem überdurchschnittlichen Rebenbestand. Für Auskünfte stehen Ihnen die weinbaulichen Dienststellen der Landwirtschaftskammer zur Verfügung. Die Rebenpflanzgutprämierung hat den Zweck, die Erzeugung von Pfropfreben bester Qualität zu fördern, in dem Rebenveredlungsbetriebe für besonders gute Leistungen ausgezeichnet werden.

 

 Download Bestimmungen Rebenpflanzgutprämierung