Mitteilungsbroschüre 2009In dieser Broschüre finden Sie alle mit Erfolg feldbesichtigten Mutterrebenbestände 2009 in Rheinland-Pfalz. Sie dient als wertvolle Informationsquelle für alle Rebenpflanzguterzeuger. Die Mitteilung erfolgt auf der Grundlage des § 9 der Rebenpflanzgut-Verordnung vom 06. Juli 2006.
Anerkennung von RebenpflanzgutRebenpflanzgut - dazu gehören veredlungsfähige Edelreiser und Unterlagsreben, Kartonagereben und bewurzelte Pfropfreben - darf nur in den Verkehr gebracht werden, wenn es von der zuständigen Stelle anerkannt und mit dem von der Europäischen Gemeinschaft vorgeschriebenen Etikett gekennzeichnet ist.
Vergleich der weißen und roten Pfropfreben in Rheinland-Pfalz in den Jahren 2004-2008: Sachverständigentagung in Bernkastel-Kues
Rebenpflanzgutproduktion in Rheinland-Pfalz
Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz ist zuständig für die Durchführung der Rebenpflanzgutverordnung. Die Vorschriften garantieren eine hohe Leistungsfähigkeit der Reben, eine unverzichtbare Grundvoraussetzung für den wirtschaftlichen Erfolg unserer Winzerbetriebe. Die Durchführung der Rebenpflanzgutverordnung ist sehr Umfangreich und beginnt mit den Feldbesichtigungen der Vermehrungsanlagen und der Begehung der Rebschulen im Sommer und endet mit der Beschaffenheitsprüfung der Edelreisruten und Pfropfreben im Winter.
Betriebsentwicklung der Rebveredlungbetriebe in der Pfalz"Die Pfalz ist traditionell das größte Anbaugebiet für Pfropfreben in Deutschland. Pfropfreben werden hier für alle anderen Anbaugebiete Deutschlands und in den letzten Jahren verstärkt auch für das europäische und nichteuropäische Ausland produziert. Aufgrund der immer stärkeren Spezialisierung der Betriebe auf unterschiedliche Pfropfkombinationen von Edelreiser und Unterlage, dem hohen Technisierungsgrad bei der Herstellung von hochwertigem Rebenpflanzgut und nicht zuletzt der Kostenentwicklung bei der Produktion, ist die Zahl der Betrieb innerhalb der letzten 30 Jahre stetig zurückgegangen. Rebenpflanzgutprämierung - Zweck, Prüfkriterien und BestimmungenZur Förderung hochwertigen Pflanzgutes von Reben führt die Landwirtschaftskammer eine Rebenpflanzgutprämierung durch. Ausgezeichnet werden besonders gepflegte Rebschulen mit einem überdurchschnittlichen Rebenbestand. Für Auskünfte stehen Ihnen die weinbaulichen Dienststellen der Landwirtschaftskammer zur Verfügung. Die Rebenpflanzgutprämierung hat den Zweck, die Erzeugung von Pfropfreben bester Qualität zu fördern, in dem Rebenveredlungsbetriebe für besonders gute Leistungen ausgezeichnet werden.
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