Die Ergebnisse der Milchquotenbörse vom 
2. April 2012 finden Sie 

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Die Übersicht über die Ergebnisse der letzten Börsentermine finden Sie auf der Seite des Deutschen Bauernverbandes

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Kontakt

Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Übertragungsstelle für Milchquoten

Burgenlandstraße 7
55543 Bad Kreuznach
Fon: 0671 / 793 1156
Fax: 0671 / 793 17185
E-Mail:

milchquotenuebertragungsstelle@lwk-rlp.de

Sie können sich auch direkt an einen unserer Mitarbeiter wenden

Martin Scheffler

Brigitte Meckenstock

Heike Warkus


0671 793 1156

Übertragungsstellenleiter

Wilhelm Zimmerlin: 0671 793 1130

Telefax: 0671 793 17185

Die Milchquotenbörse : Nächster Termin 2. Juli 2012

 
11.05.2012 Die nächste Milchquotenbörse findet am 2. Juli 2012 statt. Anträge zum Kauf oder Verkauf sind bis spätestens Freitag, 1. Juni 2012 bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Übertragungsstelle für Milchquoten einzureichen.

Achtung: Dieser Termin ist eine Ausschlussfrist!! Später eingehende Anträge werden nicht mehr angenommen.


Gleichgewichtspreis West sinkt auf 0,12 Euro

02.04.2012 Der für das Übertragungsgebiet West ermittelte Gleichgewichtspreis notiert am 01. April 2012 bei 0,12 Euro pro kg, teilt die Übertragungsstelle für Milchquoten bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz mit. Der letzte Gleichgewichtspreis für das Übertragungsgebiet West hatte im November 2011 bei 0,13 Euro gelegen. Der Übernahmepreis für Pachtquoten beträgt jetzt 8,04 Cent, sofern sich Pächter und Verpächter nicht auf einen geringeren Preis einigen.


Gleichgewichtspreis abrufen

 
19.03.2012 Am Montag, 2. April 2012, wird der Börsen-Gleichgewichtspreis für das Übertragungsgebiet West (alte Bundesländer) bekanntgegeben. Dieser Gleichgewichtspreis kann voraussichtlich ab 11.00 Uhr im Internet unter www.lwk-rlp.de sowie über den telefonischen Anrufbeantworter, Tel. 0671/793-1185, abgefragt werden. 

 

Weitere Informationen werden auf der Internetseite des Deutschen Bauernverbandes www.bauernverband.de   veröffentlicht.

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Milchquotenbörse

Seit dem 1. April 2000 gilt für die Übertragung von Milchquoten die Milchabgabenverordnung. Danach können Milchreferenzmengen (Milchquoten), von Ausnahmen abgesehen, nur noch über die Übertragungsstellen (Milchquotenbörsen) gehandelt werden. Dahinter steht das Ziel, die Preise für Milchquoten zu senken und damit die aktiven Milcherzeuger zu stärken.

Die Übertragungsstelle für Rheinland-Pfalz und Saarland für Milchquoten im Übertragungsgebiet West befindet sich in Bad Kreuznach bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.

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