Wie bildet sich der Preis ??

Die Ermittlung des Gleichgewichtspreises erfolgt in mehreren Schritten:

Alle vollständigen Angebote und Nachfragegebote werden zunächst erfasst und nach dem Preis aufgelistet. Dann summiert das Rechenprogramm die Angebote vom niedrigsten Preis ausgehend und die Nachfragegebote vom höchsten Preis ausgehend mengenmäßig auf. Anschließend errechnet sich ein Zwischenpreis: das ist der Preis, zu dem die aufsummierten Angebots- und Nachfragemengen die geringste Differenz aufweisen.

Beispiel: Berechnung des Zwischenpreise

 

 

 

 

 

 

 

Im obigen Beispiel befindet sich die geringste Differenz bei einem Zwischenpreis von 0,33 ?/kg.

Jetzt kommt der Preiskorridor von 40% ins Spiel. Alle Angebote und Nachfragegebote, die den Zwischenpreis um mindestens 40 % überschreiten, d.h. einen Preis von 0,47 ?/kg oder mehr fordern bzw. bieten, bleiben bei der anschließenden Gleichgewichtspreisberechnung unberücksichtigt. Im Beispiel sind davon ein Anbieter und ein Nachfrager betroffen. Der Preiskorridor von 40% wird allerdings nicht angewandt, wenn der Zwischenpreis unter 0,30 ?/kg liegt

Der Gleichgewichtspreis berechnet sich dann nach dem gleichen Rechenschema wie der Zwischenpreis. Er bildet sich bei dem Preis, bei dem die Angebots- und Nachfragemenge die geringste Differenz aufweisen. Allerdings muss eine zweite Bedingung erfüllt sein: die aufsummierten Nachfragemengen müssen mindestens genau so groß oder größer sein als die aufsummierten Angebotsmengen, damit die gesamte bis zu diesem Preis aufsummierte Angebotsmenge übertragen werden kann. Dies wird erforderlichenfalls erreicht, indem der Preis in Cent-Schritten so weit nach unten gesetzt wird, bis die Bedingung erfüllt ist. So entsteht der sogenannte künstliche Nachfrageüberhang. Dadurch wird ein Angebotsüberhang ausgeschlossen, so dass keine Restmengen an die erfolgreichen Anbieter zurück gehen.

Beispiel: Berechnung des Gleichgewichtpreises

Gehandelt wird im Beispiel eine Menge von 1.090 t. 31 Anbieter, die maximal den Gleichgewichtspreis gefordert haben,

Der Gleichgewichtspreis liegt im Beispiel bei 0,32 ?/kg, weil erst bei diesem Preis die volle Angebotsmenge von 1.090 t übertragen werden kann. Der künstliche Nachfrageüberhang wirkt sich somit preisdämpfend aus, denn ohne ihn läge der Gleichgewichtspreis bei 0,33 ?/kg. Die Regelung des künstlichen Nachfrageüberhangs wird jedoch nicht angewandt, wenn dadurch mangels Angebot kein Handel zustande kommt.

Gehandelt wird im Beispiel eine Menge von 1.090 t. 31 Anbieter, die maximal den Gleichgewichtspreis gefordert haben, sowie 49 Nachfrager, die mindestens den Gleichgewichtspreis, jedoch höchstens 0,44 ?/kg geboten haben, sind erfolgreich.

Der Nachfrageüberhang im Beispiel in Höhe von 230 t wird soweit wie möglich durch die Zuteilung von kostenlosen Referenzmengen aus der Landesreserve ausgeglichen. Dafür steht die am Ende des vorangegangenen Milchwirtschaftsjahres in der Landesreserve von Rheinland-Pfalz und vom Saarland vorhandene Milchquotenmenge zur Verfügung. Diese Menge wird gleichmäßig auf die drei folgenden Börsengänge aufgeteilt. Durch die Aufteilung wird verhindert, dass möglicherweise die gesamte Landesreserve bereits beim ersten Börsengang am Anfang des Milchwirtschaftsjahres aufgebraucht wird und an den beiden folgenden Börsenterminen keine kostenlose Menge mehr ausgeschüttet werden kann.

Aufgrund dieses Zuteilungsverfahrens aus der Landesreserve ergibt sich in Rheinland-Pfalz und im Saarland stets ein Durchschnittspreis für die insgesamt erworbene Milchquote, der niedriger als der jeweilige Gleichgewichtspreis ist. Soweit der Nachfrageüberhang nicht vollständig aus der Landesreserve bedient werden kann, werden die erfolgreichen Nachfragegebote linear gekürzt.

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