Gemeinsame Regeln: Was Anbieter und Nachfrager beachten sollten

Der Milchquotenhandel West findet regelmäßig an feststehenden Terminen statt.

Die Vordrucke für Angebote und Nachfragegebote sind bei allen Dienststellen der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, bei der Landwirtschaftskammer für das Saarland, bei den Kreisverwaltungen, bei den Molkereien sowie bei den Geschäftsstellen der Bauernverbände erhältlich.

Sie können die Vordrucke auch unter Formulare herunterladen.


Was Anbieter beachten sollten

Landwirte, die Milchquote verkaufen wollen, benutzen das Formular 'Angebot zur Abgabe einer Anlieferungs-Referenzmenge'. Sie geben die Menge mit dem individuellen Referenzfettgehalt an, die sie verkaufen möchten. Die Übertragungsstelle rechnet die Menge im Verfahren auf einen Standardfettgehalt von 4 % um....



Was Nachfrager beachten sollten

Im Formular 'Nachfragegebot zur Übernahme einer Anlieferungs-Referenzmenge' geben Sie die gewünschte Menge und den Preis an, den sie dafür höchstens zu zahlen bereit sind. Die Menge und der Preis beziehen sich auf einen Standardfettgehalt von 4 %. Die Molkerei rechnet später auf den individuellen Referenzfettgehalt um....