Der Ablauf eines Börsentermins

Bis zur Einreichungsfrist:

  • Erfassung der Angebote und Nachfragegebote. Die Übertragungsstelle verschickt Eingangsbestätigungen und weist ggf. auf fehlende Angaben oder Nachweise hin.
  • Bitte beachten Sie: wenn Sie Ihr Gebot erst kurz vor dem Ablauf der Einreichungsfrist einschicken, erreicht Sie die Eingangsbestätigung erst nach dem Fristablauf. Sollte Ihr Gebot unvollständig gewesen sein, kann dies zur Ablehnung führen.
  • Achten Sie bitte beim Versand Ihres Gebotes auf eine ausreichende Frankierung; innerhalb der letzten Woche vor der Einreichungsfrist empfiehlt sich der Versand per Einschreiben.

 

 

Nach der Einreichungsfrist:

  • Ablehnungsbescheide bei unvollständigen oder verspäteten oder unberechtigten Geboten.

 

 

Ab dem Börsentermin:

  • Preisermittlung erfolgt zentral in der Rechenstelle der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft in München für das Übertragungsgebiet West.
  • Preisveröffentlichung erfolgt durch die örtlichen Übertragungsstellen am Börsentermin. 
  • Mitteilung und Rechnung über den Kaufpreis an die erfolgreichen Nachfrager sowie Mitteilung an deren Molkerei und Landesstelle.
  • Mitteilung an die erfolgreichen Anbieter sowie an deren Molkerei und Landesstelle.
  • Mitteilung an die nicht erfolgreichen Anbieter, ebenso an die nicht erfolgreichen Nachfrager mit Rückgabe der Bankbürgschaft.
  • Rückgabe der Bankbürgschaft an die erfolgreichen Nachfrager, sobald die Kaufpreis-Zahlung bei der Verkaufsstelle eingegangen ist, bzw. Zugriff auf die Bankbürgschaft, wenn ein erfolgreicher Nachfrager nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung bezahlt hat.
  • Gebührenbescheide an alle Anbieter und Nachfrager.

 

 

bis etwa 4 Wochen nach dem Börsentermin:

  • Eingang aller Milchquoten-Neuberechnungen der Molkereien für die erfolgreichen Anbieter bei der Übertragungsstelle.
  • ab etwa 5 Wochen nach dem Börsentermin: Auszahlung des Kaufpreises an die erfolgreichen Anbieter.
  • Milchquoten-Übertragungsbescheid an die erfolgreichen Nachfrager, Mitteilung an deren Molkerei und Landesstelle.