Hier die festgesetzten Beiträge im Detail:

ab dem 01.01.2012:

1. Pferde 

für 1 bis 2 Tiere            10,00 EUR  

für jedes weitere Tier     5,00 EUR

Einzelbeitrag bei

Veranlagung von

mehreren Tierarten 

je Tier                             5,00 EUR*

 

2. Rinder

für 1 bis 15 Tiere        100,00 EUR

für jedes weitere Tier     6,50 EUR

 

bei amtlich anerkannt

BHV1-freien Beständen                            

für 1 bis 2 Tiere            10,00 EUR
für 3 Tiere                     13,50 EUR

für jedes weitere Tier     4,50 EUR


Einzelbeitrag von amtlich

anerkannt BHV1-freien

Beständen bei Veranlagung

von mehreren Tierarten

je Tier                             4,50 EUR*

 

3. Schweine

unabhängig von der

Bestandsgröße

je Bestand:                   10,00 EUR

 

4. Schafe

für über 9 Monate alte Tiere

für 1 bis 19 Tiere         10,00 EUR 

für jedes weitere Tier    0,50 EUR

Einzelbeitrag bei

Veranlagung von

mehreren Tierarten

je Tier                            0,50 EUR*

5. Ziegen

für über 9 Monate alte Tiere

für 1 bis 9 Tiere            10,00 EUR

für jedes weitere Tier     1,00 EUR

Einzelbeitrag bei

Veranlagung von

mehreren Tierarten

je Tier                            1,00 EUR*

 

6. Bienenvölker 

0,00 EUR je Volk

 

* Zum Mindestbeitrag bei Pferden, amtlich BHV1-freien Beständen von Rindern, Schafen und Ziegen gem § 1 Abs. 3 der Beitragssatzung und Festsetzung des Einzelbeitrages:

Übersteigt der nach Einzelbeitrag zu berechnende Gesamtbeitrag für Pferde, amtlich BHV1-freie Bestände von Rindern, Schafen und Ziegen bei der Veranlagung von mehreren Tierarten eines Tierbesitzers den zu erhebenden Mindestbeitrag nach § 1 Abs. 3 nicht, so wird ein Mindestbeitrag von 10,00 EUR erhoben. Die sich daraus ergebende Mindestbeitragsdifferenz wird gleichmäßig auf alle Kassen verteilt."

 

 

Beitragssatzung der Tierseuchenkasse

Die Tierseuchenkasse erhebt seit 2006 die Beiträge selbst.

 

Beitragssatzung 2011 <<<Download  >>>

 

Die Erhebung der Tierzahlen zur Beitragsveranlagung erfolgt bei Schweinen, Schafen und Ziegen auch 2012 mit einem Meldebogen , der den Tierhaltern automatisch zugeschickt wird und ausgefüllt bis spätestens 15. Februar wieder bei der Tierseuchenkasse vorliegen muss.

 

Stichtag für die Erhebung der Tierzahlen ist der 01. Januar . Nach den an diesem Tag im Bestand befindlichen Tieren bemisst sich der Beitrag zur Tierseuchenkasse.


Leistungen

Wir geben Ihnen mit dem Beihilfekatalog eine Übersicht über die Leistungen der Tierseuchenkasse.

 

 Download<<- Beihilfekatalog als PDF (gültig bis 31.12.2011)

 

 Download <<- Beihilfekatalog als PDF (gültig ab 01.01.2012)

 

Im Übrigen verweisen wir auf die Beihilfesatzung auf der Startseite der Tierseuchenkasse. 

 

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