Eine Erstanmeldung bei der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz erfolgt formlos.
Der "Erstkonktakt" zur Tierseuchenkasse kann schriftlich (Mail/Fax/Brief siehe Kontaktdaten) oder telefonisch formlos mit allen erforderlichen Daten erfolgen.
Gesonderte Meldeunterlagen/Formulare gibt es für die Erstanmeldung nicht.
Wir benötigen zur Anmeldung folgende Daten:
- Postzustellfähige Adresse
- für Rückfragen Telefonnummer, Mailadresse etc.
- Standort der Tiere (wenn von der Postadresse abweichend)
- Registriernummer nach Viehverkehrsverordnung (erhalten Sie vom zuständigen Veterinäramt bei der Kreisverwaltung ihres Kreises)
- Anzahl der gehaltenen eigenen Tiere
Zur Information:
Registriernummer (Tierhalter-Registriernummer)
Bereits vor Inkrafttreten der neuen Viehverkehrsverordnung war ein jeder Tierhalter verpflichtet seinen Betrieb anzumelden. Daher ist die Tierhalter-Registriernummer nichts Neues. Sollte ein Tierhalter noch nicht über eine entsprechende Registriernummer verfügen, ist diese umgehend zu beantragen.
In Rheinland-Pfalz-Saar wird die 12-stellige Tierhalter-Registriernummer von der zuständigen Kreisverwaltung (Veterinärämter oder Landwirtschaftsabteilungen) vergeben.