Online-Melden

Gilt nur für Tierhalter die bereits eine Tierseuchenkassennummer haben. Wer noch keine Tierseuchenkassennummer hat meldet sich bei der Tierseuchenkasse persönlich. Eine Erstanmeldung kann formlos schriftlich, per Mail, Fax oder gerne auch telefonisch erfolgen
(siehe Kontakt zur TSK).  

 

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Kontakt zur TSK
Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz
Burgenlandstraße 7
55543 Bad Kreuznach

Telefon 0671/ 793 1212
FAX      0671 / 793 17212
e-mail: tsk@lwk-rlp.de

 

Verwaltung:

Gesetze
Satzungen
Haushaltsplan

 

 Tierseuchengesetz
 (externer Link)

 

 Landestierseuchengesetz 
 (externer Link)

 

 2. LTierSGDVO

 (externer Link)

 

Download  Hauptsatzung

 

Download Beihilfesatzung

 

 

 

Die Tierseuchenkasse (TSK) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts

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 Ihre Aufgaben basieren auf Vorschriften im Bundes- und Landestierseuchenrecht, auf der Satzung der TSK sowie auf Beschlüssen der nach dem Landestierseuchengesetz bestellten Vertreterversammlung.

 

 

Die TSK erbringt Leistungen zur Tierseuchenbekämpfung, zur Tierseuchenprophylaxe und zur allgemeinen Tiergesundheitsfürsorge in Form von Entschädigungen und Beihilfen.

 

 

Es werden Kassen getrennt für Rinder, Schweine, Pferde, Schafe, Ziegen und Bienen geführt.

 

Die Kassen sind unabhängig voneinander und gleichen sich nicht gegenseitig aus.



Tierkörperbeseitigung durch den Zweckverband Tierkörperbeseitigung in Rivenich

Wenn es mal soweit ist,  kann dieTerminabsprache zur Abhohlung von Tierkörpern bei der Tierkörperbeseitigung (TKB) auch telefonisch, per E-Mail oder Telefax erfolgen.

 

Dabei sollte immer die      richtige Tierseuchenkassennummer       und falls schon vorhanden die       Kundennummer der TKB       mit angegeben werden. 

 

 

Auftragsannahme und Terminabsprache von Montag bis Freitag von 7 Uhr bis 17 Uhr unter

 

 

E-Mail: tierannahme@tba.de

Telefon: 06508-914 30

Telefax:  06508-914 332

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Änderungen bei der BHV1-Untersuchungskostenübernahme

21.03.2012 Die Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz übernimmt seit vielen Jahren die Kosten der Blutuntersuchungen auf Bovine Herpesvirus 1 (BHV1) im Landesuntersuchungsamt in Koblenz. Ab 1. April 2012 werden diese Kosten nur noch übernommen, wenn die Proben von einem elektronisch aus dem Herkunftssicherungs- und Informationssystem Tier (HIT) erstellten Untersuchungsantrag begleitet sind.


Vorsitzender

  • Heribert Metternich, Arnshöfen


Vertreterversammlung

  • Die Vertreterversammlung besteht aus 13 Mitgliedern

Geschäftsführung