Wildschäden haben drastisch zugenommen
In den vergangenen Jahren haben die Wildschäden an landwirtschaftlichen Kulturen drastisch zugenommen. Die größten Schäden werden dabei vom Schwarzwild verursacht. Neben dem Ertragsverlust an Futter oder Marktfrüchten ist der Reparaturaufwand zur Wiederherstellung eines ackerfähigen Schlages bzw. eines bewirtschaftbaren Grünlandbestandes oft erheblich. Daher wollen wir mit diesen Seiten über den Ablauf des Verfahrens informieren und konkrete Hilfestellung zur Abwicklung geben.
Das Verfahren bei Wildschadensersatz
§ 29 BJG bestimmt, dass für Wildschäden zunächst der Jagdberechtigte, also die Jagdgenossenschaft haftet. In der Praxis allerdings wird in der Regel durch Pachtvertrag diese Ersatzpflicht auf den Jagdausübungsberechtigten übertragen.
Um einen Wildschaden geltend machen zu können, sind im Verfahren einige Punkte zu beachten, auf die nachfolgend eingegangen werden soll.
Neue Richtsatztabelle 2011/12 zur Regulierungen von kleinen Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen liegt vor
26.08.2011 Die von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz jährlich herausgegebenen
Richtsätze zur Ermittlung von Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen stellen für die Praxis eine wertvolle Hilfestellung zur Regulierung von kleineren Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen dar. Nun liegt die überarbeitete Tabelle für 2011/2012 vor. Ob es sich um einen Wildschaden oder um einen sonstigen kleineren Schaden an einer landwirtschaftlichen Kultur (z.B. Bau- oder Vermessungsarbeiten o.ä.) handelt, die Tabelle soll helfen, den Schaden sachgerecht, schnell und möglichst unbürokratisch zu berechnen und zu einer raschen Lösung beizutragen. Neben den meisten gängigen Marktfrüchten finden sich auf der Tabelle auch Richtwerte für Futterpflanzen und Dauergrünland, wobei die Tabellen so aufgebaut sind, dass für jede einzelne Kultur mehrere Ertragsstufen zugeordnet sind, so dass man sich den individuellen standortspezifischen und betrieblichen Gegebenheiten anpassen kann. Auf der Tabelle können dann Werte für den Aufwuchs abgelesen werden, die in Cent pro Quadratmeter angegeben sind. Bei größeren Schäden (> 750 ), bei besonders komplexen Schadenskonstellationen oder in Streitfällen wird von der Landwirtschaftkammer empfohlen, sich zwecks individueller Schadensberechnung an einen öffentlich bestellten und vereidigten landwirtschaftlichen Sachverständigen zu wenden, der dann eine genaue Begutachtung und Bewertung vornehmen kann, bei denen er regionale, standortspezifische und betriebliche Besonderheiten genauso berücksichtigen kann wie ggfs. schadensmindernde Umstände.
Entschädigungssätze für den Aufwuchs bei Wildschäden auf Grünland der aktuellen Markt- und Preissituation anpassen
11.04.2011 Das Grünland steht derzeit voll in der Vegetation und die Arbeiten zur Reparatur von Wildschäden sind weitgehend abgeschlossen. Die Verfahren zur Reparatur der verschiedenartigen Aufbrüche und deren Kosten sowie die Ermittlung des monetären Wertes des Ertragsausfalls sind in der von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz herausgegebenen Broschüre "Klassifikation und Bewertung von Schwarzwildschäden an Grünland" ausführlich beschrieben. Für die Feststellung kleinerer Schäden kann auch die Richtsatztabelle zur Ermittlung von Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen vom 20. August 2010 herangezogen werden.
Kammer begrüßt Jagdgesetznovelle
Mit Zustimmung im Grundsatz hat die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz zum Entwurf der Landesregierung für eine Neufassung des Landesjagdgesetzes Stellung genommen. Ökonomierat Norbert Schindler, Präsident der Kammer, begrüßte insbesondere die Flexibilisierung der Vorgaben bei der Formulierung von Jagdpachtverträgen, mit der die Verpachtbarkeit von Jagdbezirken maßgeblich gefördert werde. Aus den von der Kammer vorgeschlagenen partiellen Änderungsvorschlägen hob Präsident Schindler vor allem die Gleichstellung von Weinbergen mit anderen Kulturen bei der Regelung von Wildschäden hervor.
Wildschäden bestimmen und bewerten
Aktueller denn je ist die Problematik Wildschaden auf landwirtschaftlichen Flächen in Rheinland-Pfalz. Die Population insbesondere bei Schwarzwild hat sich in den vergangenen Jahren gravierend erhöht. Damit einher geht eine erhebliche Verschärfung der von Schwarzwild verursachten Schäden und der Probleme mit deren Regulierung. Nach sechs Jahres war es daher an der Zeit, die von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz herausgegebene Broschüre "Klassifikation und Bewertung von Schwarzwildschäden an Grünland" zu überarbeiten und in einer neuen Auflage zu publizieren
Rechtliche Grundlagen und Verfahrensregelungen bei Wildschäden
Die Regulierung von Wildschäden ist schwierig und nicht selten strittig, weil sich die Höhe von Schäden an land- und forstwirtschaftlichen Kulturen oft nur über eine Schätzung annäherungsweise ermitteln lässt. Wildschadensangelegenheiten haben aber in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen, weil Wildschadensfälle zahlenmäßig und auch dem Umfang nach deutlich zugenommen haben. Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz hat jetzt die rechtlichen Grundlagen und die Verfahrensabläufe für die Regulierung von Ersatzleistungen bei Wildschäden in einer Informationsbroschüre zusammengefasst.
Feld-, Futter- oder Eiweißerbsen -
Bei Wildschäden besteht Entschädigungspflicht !
Futtererbsen unterschieden sich ganz eindeutig von Gemüseerbsen, bei denen wiederum besondere Sorten mit bestimmten Eigenschaften eingesetzt würden und die letztlich dann auch einem anderen Verwendungszweck (nämlich dem menschlichen Verzehr) dienten.
Einigung statt Streit
Gesetzliche Grundlagen des Verfahrens der Wildschadensregulierung
Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen stellen immer wieder ein Problem für die betroffenen Landwirte dar. Die vergleichsweise starken Wildpopulationen der letzten Jahre tragen ihren Teil dazu bei, dass das Thema nicht an Aktualität verliert. Dies ist Grund genug, sich umfassend mit den gesetzlichen Grundlagen des Verfahrens der Wildschadensregulierung auseinander zu setzen. Dieser Artikel soll darüber hinaus einen Beitrag dazu leisten, Verständnis und Verständigung zwischen Landwirten und Jagdpächtern in den Vordergrund der Problemlösung zu stellen. Verständnis, da in Zeiten sinkender gesellschaftlicher Akzeptanz ein Zusammenwirken der beiden Gruppen zu einer Stärkung ihrer Position führen kann. Darüber hinaus auch Verständigung, da eine einvernehmliche Schadensregulierung, wie der Beitrag zeigen wird, in aller Regel sinnvoll ist, da hierdurch Zeit, Kosten und Nerven gespart werden.
Neuerungen beim Wildschadensverfahren
Mit der neunten Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes (GVBl. 2005, S. 282ff) sind am 29. Juli 2005 unter anderem einige entscheidende Änderungen im Verfahren der Wildschadensregulierung in Kraft getreten, die für die Praxis von erheblicher Bedeutung sind und im folgenden besprochen werden.