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Informationen rund um die öffentliche Bestellung von landwirtschaftlichen Sachverständigen

Der  Paragraph 3 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer stellt die gesetzliche Grundlage dafür dar, dass in Rheinland-Pfalz  die Landwirtschaftskammer das Sachverständigenwesen in den "grünen Bereichen"  betreut sowie die Sachverständigen öffentlich bestellt und  vereidigt. Unter diese Bestellungszuständigkeit fällt neben den Bereichen Wein- und Gartenbau sowie dem Forstbereich[1] auch der gesamte landwirtschaftliche Sektor, um den es im Folgenden geht. 

 

Zunächst ist anzumerken, dass der Begriff  "Sachverständiger" keine geschützte Bezeichnung ist, d.h. jeder, der meint, auf einem bestimmten Gebiet fachlich qualifiziert zu sein, darf sich "Sachverständiger" nennen, ohne dass dem widersprochen werden kann.

 

Hiervon heben sich die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ab. Sie müssen besonderen Ansprüchen genügen und sind bestimmten, klar vorgegebenen Regelungen unterworfen. 

 

Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind also gegenüber anderen Sachverständigen besonders herausgehoben und aufgrund ihres geleisteten Eides in besonderem Maße zur Unabhängigkeit, Neutralität und Verschwiegenheit verpflichtet. Sie müssen zudem, bevor sie von der Landwirtschaftskammer zugelassen werden, ein Prüfungsverfahren durchlaufen, um ihre überdurchschnittlichen Fachkenntnisse unter Beweis zu stellen.

 

[1] Die speziellen Ausführungen hierzu finden sich unter "Weinbau", "Gartenbau" bzw. "Forsten".

 

In folgenden Sachgebieten sind in der Landwirtschaft Sachverständige zugelassen:

 

  • Bewertung und Entschädigungsfragen des Gesamtbetriebes / Unternehmens
  • Bewertung von unbebauten Grundstücken
  • Bewertung von bebauten Grundstücken
  • Ackerbau und Grünlandwirtschaft
  • Zucht, Haltung und Fütterung von landwirtschaftlichen Nutztieren (Pferde, Rinder, Schweine, Schafe, Geflügel, landwirtschaftliches Wild)
  • Landwirtschaftliches Bauwesen
  • Technik der Landwirtschaft (z.B. Bewertung und Schadensfeststellung bei Maschinen und Geräten in der Innen- und Außenwirtschaft, Klimatechnik, Energie, Elektronik, Elektrotechnik u.ä.)

 

 Spezialgebiete:

 

  • Bodenkunde
  • Bodenschätzung
  • Flurbereinigungsfragen
  • Bewässerung
  • Wasserwirtschaft und Melioration
  • Abbau von Bodenschätzen (z.B. Kies, Bims, Ton, Sand)
  • Brennerei
  • Brandschäden
  • Biogasanlagen (Technik und Ökonomie)
  • Ökologische Produktion
  • Natur-, Landschafts- und Artenschutz

Von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen wird neben der persönlichen Eignung gefordert, überdurchschnittliche Fachkenntnisse auf seinem zugelassenen Gebiet aufzuweisen. Er muss zudem in der Lage sein, spezielle fachliche Fragestellungen in einem schriftlichen Gutachten für Dritte verständlich und nachvollziehbar darzulegen.

 

Wem kann der Sachverständige fachliche Hilfestellung geben ?

 

Der Sachverständige fertigt Gutachten an für Gerichte oder verschiedenste Behörden (z.B. Gemeinden, Städte, Kreise, ADD, SGD, sonstige Verwaltungen u.ä.)  ebenso wie für Versicherungen, Privatpersonen oder Verbände.

 

Darüber hinaus kann er als unabhängiger Experte fachlichen Rat und Hilfestellung für jedermann geben.

 

Er kann z.B. als Berater bei Streitigkeiten tätig werden, auch als Schiedsgutachter bei vertraglichen Problemen oder als Prüfer bzw. Überwacher von bestimmten Produkten, Produktionsprozessen o.ä.

 

Immer dort, wo fachliche Kompetenz in Verbindung mit Neutralität und Unabhängigkeit gefragt sind, können öffentlich bestellte und vereidigte  Sachverständige zum Einsatz kommen.

    

Sachverständige führen ihre Tätigkeiten selbständig und auf eigene Rechnung aus.

 

Einige Beispiele aus der Praxis für Sachverständigentätigkeiten:

 

  • Gesamtbetriebsbewertungen (Erbangelegenheiten u.ä.)
  • Ertragswertberechnungen  
  • Ermittlung Zugewinnausgleich (Eheauseinandersetzungen/Scheidung o.ä.)
  • Betriebswirtschaftliche und fachliche Hilfestellung bei Hofübergabefragen
  • Ermittlung des Verkehrswertes einer Acker- oder Grünlandfläche
  • Schadensersatzberechnungen (z.B. bei Wildschäden, Abdriftschäden durch Pflanzenschutzmittel u.ä.)
  • Wirtschaftlichkeit (Vollkosten/Deckungsbeiträge) einzelner Betriebszweige u.ä.
  • Berechnungen des entgangenen Gewinns
  • Ermittlung der Gefährdung der Wirtschaftlichkeit eines Betriebes   
  • Entschädigungsberechnungen bei Leitungs- und Straßenbau
  • Entschädigungsberechnungen bei An- und Durchschneidungssschäden
  • Berechnung von Pachtaufhebungsentschädigungen
  • Fragestellungen zu den einzelnen ldw. Nutztierarten und den einzelnen Kulturen
  • Bodenkundliche Fragen (Kontaminationen, Verdichtungen, Erosion u.ä.)
  • Probleme mit Bewässerungsanlagen (Planungsfehler, technische Probleme u.ä.)
  • Bewertung von Wirtschaftsgebäuden (Hallen,Ställe u.ä.) und baulichen Anlagen
  • Ökonomische Schadensbewertung nach Brand- oder sonstigen Schäden
  • Technische Probleme bei Maschinen oder Prozessen (Schäden, Haftungsfragen, Feststellung von Mängeln, Kosten zur Beseitigung u.ä.) und deren wirtschaftliche Folgen für den Betroffenen
  • Bewertung von Maschinen und Geräten
  • Ökonomische Bewertung von Bewirtschaftungsauflagen
  • Umweltschutzfragen, Verstoß gegen Auflagen oder gegen gesetzliche Regelungen (Emissionen, Immissionen, Abstände, Überdüngung, Bodenbelastungen, Gewässerbelastungen u.ä.) 

 

 


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