Aktuelle Broschüren

Neu: Klassifikation und Bewertung von Schwarzwildschäden an Grünland (Juni 09) >>>

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Rechtliche Grundlagen und das Verfahren beim Wildschadensersatz  (Feb. 09)

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Richtsätze zur Ermittlung ...

...von Schäden an landwirtschaftllichen Kulturen - Wirtschaftsjahr 20010/11  

Formulare bei Wildschadensverfahren

 

...finden Sie hier >>>

 

Wildschäden haben drastisch zugenommen

In den vergangenen Jahren haben die Wildschäden an landwirtschaftlichen Kulturen drastisch zugenommen. Die größten Schäden werden dabei vom Schwarzwild verursacht. Neben dem Ertragsverlust an Futter oder Marktfrüchten ist der Reparaturaufwand zur Wiederherstellung eines ackerfähigen Schlages bzw. eines bewirtschaftbaren Grünlandbestandes oft erheblich. Daher wollen wir mit diesen Seiten über den Ablauf des Verfahrens informieren und konkrete Hilfestellung zur Abwicklung geben.



Neue Richtsatztabelle zur Regulierung von kleinen Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen liegt vor

 
20.08.2010 Die von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz jährlich herausgegebenen Richtsätze zur Ermittlung von Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen stellt für die Praxis eine wertvolle Hilfestellung zur Regulierung von kleineren Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen dar. Nun liegt die überarbeitete Tabelle für 2010/2011 vor. Ob es sich um einen Wildschaden oder um einen sonstigen kleineren Schaden an einer landwirtschaftlichen Kultur (z.B. Bau- oder Vermessungsarbeiten o.ä.) handelt, die Tabelle soll helfen, den Schaden sachgerecht, schnell und möglichst unbürokratisch zu berechnen und zu einer raschen Lösung beizutragen.


Kammer begrüßt Jagdgesetznovelle

16.11.2009 Mit Zustimmung im Grundsatz hat die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz zum Entwurf der Landesregierung für eine Neufassung des Landesjagdgesetzes Stellung genommen. Ökonomierat Norbert Schindler, Präsident der Kammer, begrüßte insbesondere die Flexibilisierung der Vorgaben bei der Formulierung von Jagdpachtver­trägen, mit der die Verpachtbarkeit von Jagdbezirken maßgeblich gefördert werde. Aus den von der Kammer vorgeschlagenen partiellen Änderungsvorschlägen hob Präsident Schindler vor allem die Gleichstellung von Weinbergen mit anderen Kulturen bei der Re­gelung von Wildschäden hervor.


Neue Richtsatztabelle zur Regulierungen von kleinen Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen liegt vor

02.09.2009 Die von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz jährlich  herausgegebene Richtsatztabelle soll für die Praxis eine Hilfestellung zur Regulierung von kleineren Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen bieten. Nun liegt die überarbeitete Tabelle für 2009/2010 vor. Ob es sich um einen Wildschaden oder um einen sonstigen kleineren Schaden an einer landwirtschaftlichen Kultur handelt, die Tabelle soll helfen, den Schaden schnell, unkompliziert und damit möglichst unbürokratisch zu berechnen und zu einer raschen Lösung beizutragen.

Bei größeren Schäden (> 750 €) wird von der Landwirtschaftkammer empfohlen, sich zwecks individueller Schadensberechnung an einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zu wenden.


Wildschäden bestimmen und bewerten

05.06.2009 Aktueller denn je ist die Problematik Wildschaden auf landwirtschaftlichen Flä­chen in Rheinland-Pfalz. Die Population insbesondere bei Schwarzwild hat sich in den ver­gangenen Jahren gravierend erhöht. Damit einher geht eine erhebliche Verschärfung der von  Schwarzwild verursachten Schäden und der Probleme mit deren Regulierung. Nach sechs Jahres war es daher an der Zeit, die von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz herausgegebene Broschüre "Klassifikation und Bewertung von Schwarzwildschäden an Grünland" zu überarbeiten und in einer neuen Auflage zu publizieren


Rechtliche Grundlagen und Verfahrensregelungen bei Wildschäden

20.02.2009 Die Regulierung von Wildschäden ist schwierig und nicht selten strittig, weil sich die Höhe von Schäden an land- und forstwirtschaftlichen Kulturen oft nur über eine Schät­zung an­näherungsweise ermitteln lässt. Wildschadensangelegenheiten haben aber in den letzten Jah­ren an Bedeutung ge­wonnen, weil Wildschadensfälle zahlenmäßig und auch dem Umfang nach deutlich zu­genommen haben. Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz hat jetzt die rechtli­chen Grundlagen und die Verfahrensabläufe für die Regulierung von Ersatzleistungen bei Wild­schäden in einer Informationsbroschüre zusammengefasst.


Schaden ermitteln, schätzen, beheben, regulieren: Wer den Wildschaden hat ...

 
24.10.2007 Wildschaden bezeichnet einen potenziellen Konfliktbereich zwischen Kulturlandschaft und Naturlandschaft, zwischen Feld und Wald, zwischen Landwirtschaft und Waldbau. Wie mit Wildschäden zu verfahren ist, ohne dass zwingend Konflikte entstehen oder gar eskalieren, will die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz mit einem landesweiten Seminarprogramm vermitteln. Zur Auftaktveranstaltung der mit zunächst drei Fortsetzungen im im Norden wie im Süden des Landes vorgesehenen Seminarreihe konnte das Vorstandsmitglied der Kammer Eberhard Hartelt auf der Klostermühle im pfälzischen Münchweiler insgesamt 35 Teilnehmer" begrüßen Als Zielgruppe werden zum einen die für das Wildschadensverfahren bei den Verbandsgemeinden und Stadtverwaltungen zuständigen Sachbearbeiter, zum anderen die jeweiligen Wildschadensschätzer vor Ort angesprochen. Zu den ursprünglich drei geplanten Veranstaltungen musste aufgrund des großen Interesses ein zusätzlicher Termin in der Pfalz angesetzt werden. Insgesamt werden etwa 170 Personen an den Ganztags-Seminaren teilnehmen.


Feld-, Futter- oder Eiweißerbsen -

Bei Wildschäden besteht Entschädigungspflicht !

27.08.2007 Futtererbsen unterschieden sich ganz eindeutig von Gemüseerbsen, bei denen wiederum besondere Sorten mit bestimmten Eigenschaften eingesetzt würden und die letztlich dann auch einem anderen Verwendungszweck (nämlich dem menschlichen Verzehr) dienten.


Das Verfahren bei Wildschadensersatz

§ 29 BJG bestimmt, dass für Wildschäden zunächst der Jagdberechtigte, also die Jagdgenossenschaft haftet. In der Praxis allerdings wird in der Regel durch Pachtvertrag diese Ersatzpflicht auf den Jagdausübungsberechtigten übertragen.

Um einen Wildschaden geltend machen zu können, sind im Verfahren einige Punkte zu beachten, auf die nachfolgend eingegangen werden soll. 


Einigung statt Streit

Gesetzliche Grundlagen des Verfahrens der Wildschadensregulierung

Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen stellen immer wieder ein Problem für die betroffenen Landwirte dar. Die vergleichsweise starken Wildpopulationen der letzten Jahre tragen ihren Teil dazu bei, dass das Thema nicht an Aktualität verliert. Dies ist Grund genug, sich umfassend mit den gesetzlichen Grundlagen des Verfahrens der Wildschadensregulierung auseinander zu setzen. Dieser Artikel soll darüber hinaus einen Beitrag dazu leisten, Verständnis und Verständigung zwischen Landwirten und Jagdpächtern in den Vordergrund der Problemlösung zu stellen. Verständnis, da in Zeiten sinkender gesellschaftlicher Akzeptanz ein Zusammenwirken der beiden Gruppen zu einer Stärkung ihrer Position führen kann. Darüber hinaus auch Verständigung, da eine einvernehmliche Schadensregulierung, wie der Beitrag zeigen wird, in aller Regel sinnvoll ist, da hierdurch Zeit, Kosten und Nerven gespart werden.


Neuerungen beim Wildschadensverfahren

Mit der neunten Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes (GVBl. 2005, S. 282ff) sind am 29. Juli 2005 unter anderem einige entscheidende Änderungen im Verfahren der Wildschadensregulierung in Kraft getreten, die für die Praxis von erheblicher Bedeutung sind und im folgenden besprochen werden.