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Berücksichtigung von landwirtschaftlichem Verkehr beim Straßenrück-, -neu-  oder -ausbau

06.10.2011 Bei verschiedenen Straßenbaumaßnahmen müssen wir in der letzten Zeit immer häufiger feststellen, dass die Belange der Landwirtschaft in der Verkehrsplanung kaum mehr Berücksichtigung finden. Dies trifft sowohl bei Umwidmungen von Wirtschaftswegen zu  Erschließungsstraßen für Neubaugebiete, als auch bei der Straßenunterhaltung in Form des „Straßenausbaues” zu. In geschlossenen Ortschaften fällt hierunter im Besonderen der Fahrbahnrückbau zu Gunsten von Gehwegen.


Wegen Ernte Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot

 
25.05.2011 Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz weist die landwirtschaftlichen und weinbaulichen Betriebe auf die Ausnahmen des Sonn- und Feiertagsfahrverbotes in der diesjährigen Erntezeit hin. Um das bedarfsgerechte Einbringen zu gewährleisten, dürfen während der festgelegten Zeiträume Ernte- und Transportfahrzeuge auch sonn- und feiertags auf öffentlichen Straßen fahren.


Transport gewerblicher Biomasse mit Fahrerlaubnisklasse T

 
21.09.2009 Der Transport von gewerblicher Biomasse vom Feld zur weiteren Verwendung ist mit der Fahrerlaubnisklasse T möglich. Das das Bundesverkehrsministerium kürzlich klar gestellt. Die Fahrerlaubnis T gilt für Zugmaschinen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke. In der Vergangenheit war es immer wieder zu unterschiedlichen Auslegungen durch die Kontrollbehörden gekommen, ob der Transport von Biomasse beispielsweise für gewerbliche Biogasanlagen der Fahrerlaubnisklasse T oder der Fahrerlaubnisklasse C/CE (LKW) bedarf.