Anspruch auf Kindergeld auch bei Vollzeittätigkeit in Wartezeit möglich

02.12.2011 Änderung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs

Nunmehr schließt eine Vollzeiterwerbstätigkeit in Wartezeiten die Berücksichtigung als Kind nicht aus.

Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 17. Juni 2010 III R 34/09 ist ein Kind, das auf einen Ausbildungsplatz wartet oder sich zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet, auch für die Monate beim Kindergeldberechtigten als Kind zu berücksichtigen, in denen es einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgeht. Bei der Ermittlung der kindergeldschädlichen Einkünfte und Bezüge des Kindes sind daher dessen Einkünfte aus der Vollzeiterwerbstätigkeit einzubeziehen.


Arbeitnehmertag diskutiert Konzepte gegen den Fachkräftemangel

02.12.2011

Das Ringen um qualifizierte Mitarbeiter ist in vollem Gang

Das Problem des Fachkräftemangels wird auch die Land- und Agrarwirtschaft deutlich zu spüren bekommen. Das wurde auf dem Arbeitnehmertag der Landwirtschaftskammer Niedersachsen deutlich, der heute (17. November) am Rande der Agritechnica im Convention Center auf dem Messegelände in Hannover stattfand. Unternehmer, Arbeitnehmer und Wissenschaftler sowie Vertreter von Behörden und Gewerkschaften waren sich einig, dass im Wettbewerb um gute Nachwuchskräfte die Kommunikation intensiviert werden muss, um Vorurteile gegenüber grünen Berufen zu entkräften.


Zur Erinnerung: Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch 2011

07.10.2011

Da der Gesetzgeber entschieden hat, das Lohnsteuerabzugverfahren auf ein elektronisches Verfahren umzustellen, wurden für 2011 keine neuen Lohnsteuerkarten versandt.


Die „vorausgefüllte Steuererklärung” wird Realität

07.10.2011

Bund und Länder wollen das Steuerrecht spürbar vereinfachen und zugleich das Besteuerungsverfahren modernisieren und von unnötiger Bürokratie befreien. Um diese Zielsetzung zu verwirklichen, sind neben gesetzlichen Neuregelungen auch Maßnahmen auf der Ebene der Steuerverwaltung vorgesehen. Dazu gehört der Einsatz moderner Informationstechnologien im Besteuerungsprozess - möglichst breit und umfassend. 


Die elektronische Gesundheitskarte kommt

07.10.2011

Nun ist es soweit. Ab Oktober 2011 werden die Krankenkassen elektronische Gesundheitskarten an ihre Versicherten ausgeben. Zurzeit werden in Krankenhäusern sowie in Arzt- und Zahnarztpraxen neue Kartenterminals installiert, die sowohl die neuen elektronischen Gesundheitskarten als auch die bisherigen Krankenversichertenkarten verarbeiten können.


ELENA-Verfahren wird eingestellt

07.10.2011

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben sich nach eingehender Überprüfung des ELENA-Verfahrens darauf verständigt, das Verfahren schnellstmöglich einzustellen.


Tank- und Geschenkgutscheine des Arbeitgebers können steuerbefreiter Sachlohn sein

07.10.2011

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit drei Urteilen vom 11. November 2010 (VI R 21/09, VI R 27/09, VI R 41/10) anlässlich der Frage der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Tankkarten, Tankgutscheinen und Geschenkgutscheinen erstmals Grundsätze zu der Unterscheidung von Barlohn und einem nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) bis zur Höhe von monatlich 44 € steuerfreiem Sachlohn aufgestellt.


Wann besteht ein tarifvertraglicher Anspruch auf Feiertagszuschlag?

07.10.2011

Sieht ein Tarifvertrag Zuschläge für Feiertagsarbeit vor, so wird dieser Zuschlag regelmäßig nur für die Arbeit an gesetzlichen Feiertagen ausgelöst.


07.10.2011

Kosten für berufliche Erstausbildung und Erststudium unmittelbar nach Schulabschluss können in voller Höhe abziehbar sein

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit zwei Urteilen vom 28. Juli 2011 entschieden, dass das seit 2004 geltende Abzugsverbot für Kosten eines Erststudiums und einer Erstausbildung der Abziehbarkeit beruflich veranlasster Kosten für eine Erstausbildung oder für ein Erststudium auch dann nicht entgegensteht, wenn der Steuerpflichtige diese Berufsausbildung unmittelbar im Anschluss an seine Schulausbildung aufgenommen hatte.

Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung oder für ein im Anschluss an das Abitur durchgeführtes Studium können also nach geltender Rechtslage als Werbungskosten steuerlich anzuerkennen sein.


Wichtige steuerliche Änderungen und Informationen zum Jahreswechsel 2010/11 im Überblick

18.04.2011

Elektronische Lohnsteuerkarte ersetzt Papier-Lohnsteuerkarte

Die Papier-Lohnsteuerkarte hat ausgedient, ein Versand durch die Stadt oder Gemeinde erfolgt für 2011 nicht mehr. Sie wird von der elektronischen Lohnsteuerkarte abgelöst, deren Einführung ein bedeutender Meilenstein auf dem Weg zu einer individuellen, papierlosen und sicheren Kommunikation zwischen Bürger, Unternehmen und Finanzverwaltung darstellt.

Die bisher auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte eingetragenen Besteuerungsgrundlagen wie z.B. Familienstand und Kinderzahl werden von der Finanzverwaltung künftig zentral und einheitlich in einer bundesweiten Datenbank verwaltet und automatisiert gepflegt. Der Arbeitgeber kann ab dem Jahr 2012 unter Nachweis seiner entsprechenden Berechtigung die elektronische Lohnsteuerkarte abrufen und so den jeweils aktuell zutreffenden Lohnsteuerabzug vornehmen.


Dies hat sich zum 01.01.2011 im Bereich des Bundesministeriums für Gesundheit geändert

18.04.2011

Der Beitragssatz

Der allgemeine Beitragssatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung wurde bei 15,5 Prozent gesetzlich festgeschrieben und ist nun wieder so hoch wie vor der Finanz- und Wirtschaftskrise. Arbeitnehmer und Rentner zahlen insgesamt 8,2 Prozent ihres beitragspflichtigen Einkommens bzw. ihrer Rente, Arbeitgeber bzw. Rentenversicherungsträger 7,3 Prozent.

Einkommensunabhängige Zusatzbeiträge

Wenn Zusatzbeiträge erforderlich sind, werden sie von der Krankenkasse als einkommensunabhängiger Betrag in Euro und Cent erhoben. Über die Höhe entscheidet jede Krankenkasse selbst. Der Zusatzbeitrag ist für alle Mitglieder einer Krankenkasse gleich. Sie führen diesen Beitrag direkt an ihre Krankenkasse ab. So können sie künftig Preise und Leistungen zwischen den Krankenkassen besser vergleichen. Im Jahr 2011 wird die große Mehrheit der Krankenkassen noch keinen Zusatzbeitrag erheben müssen.


Änderungen und Neuregelungen zum Jahresbeginn 2011 im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

18.04.2011 Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die wesentlichen Änderungen und Neuregelungen, die zum 1. Januar bzw. zum Jahresbeginn 2011 im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wirksam werden.


Bares dank BAföG

16.11.2010 Neues und Grundsätzliches beim BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz)

Das 23. Gesetz zur Änderung des BAföG sieht zahlreiche Verbesserungen vor, die den Kreis der Förderungsberechtigten erweitern und die Förderungsbeträge erhöhen. Wer bereits gefördert wird, profitiert schon rückwirkend ab 1. Oktober 2010 von der Erhöhung der Bedarfssätze und anderen Verbesserungen. Auszubildende, die durch das 23. Gesetz zur Änderung des BAföG erst förderungsberechtigt werden, werden nicht rückwirkend förderungsberechtigt, sondern erst ab dem Tag nach der Verkündung.


Beitragspflicht zum Zusatzversorgungswerk

15.11.2010 Zur Erinnerung:

Aufgrund des mit Wirkung vom 01.01.2001 (in den alten Bundesländern) für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrages über eine Zusatzversorgung für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft sind alle land- und forstwirtschaftlichen Betriebe verpflichtet, ihre rentenversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer bzw. Auszubildenden (Ausnahme: Elternlehre) an das zuständige Versorgungswerk zu melden und einen Beitrag von monatlich 5,20 Euro an das ZLF zu entrichten.

Dabei ist nicht maßgebend, welche Art der Beschäftigung im Betrieb ausgeübt wird. Auch für Mitarbeiter/innen, die nichtlandwirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, besteht beitragspflicht. Ebenfalls nicht maßgebend ist, ob der Arbeitgeber Mitglied im Arbeitgeberverband ist bzw. seine Mitarbeiter/innen Mitglied in der vertragsschließenden Gewerkschaft sind.

Aus der Zahlung des Arbeitgebers ergibt sich die spätere Beihilfe zur gesetzlichen Rente.

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Bildungsprämie

15.11.2010 Sie wollen beruflich weiterkommen und möchten sich weiterbilden? Sie haben schon einen Kurs oder Lehrgang gefunden, den Sie sich so aber nicht leisten können? Oder Sie möchten zum Thema Weiterbildungsangebote beraten werden? In jedem Fall sind Sie bei der Bildungsprämie richtig. Seit Dezember 2008 zahlt sich Weiterbildung auch im wörtlichen Sinn aus - mit der Bildungsprämie. Denn wenn Sie einen Kurs, einen Lehrgang oder ein Seminar besuchen, um im Beruf ein Stück voran zu kommen, erhalten Sie einen Prämiengutschein - es gibt also Bares vom Staat. Der Prämiengutschein kann für Sie bis zu 500,- Euro wert sein.


Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) - Anpassung der Sachbezugswerte

15.11.2010 Die Werte für die Sachbezüge werden auch für das Jahr 2011 angepasst.

Der Bundesrat hat am 05.11.2010 der Dritten Verordnung zur Änderung SvEV zugestimmt. Damit werden die Werte für Verpflegung von 215 Euro auf 217 Euro monatlich erhöht. Die Werte für Unterkunft werden von 204 Euro auf 206 Euro angehoben.

Hier finden Sie die Tabellen über die Sachbezugswerte 2011.

 

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Fachkräfte für Spargel- und Beerenobstanbau fit machen

14.10.2010 Landwirte, die Spargel, Erdbeeren oder Beerenobst anbauen, suchen oftmals nach qualifizierten Mitarbeitern, die als Vorarbeiter tätig sein könnten. Häufig gibt es passende Mitarbeiter, denen aber bisher eine spezifische fachliche Qualifikation fehlte. Diese Lücke schließt nun die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen mit dem Lehrgang zur Zertifizierten Fachkraft für Spargel-, Erdbeer- und Beerenobstanbau. Die Teilnehmer werden in 18 Tagen mit dem nötigen Rüstzeug ausgestattet und auf den erfolgreichen Einstieg in ihre Vorarbeiterrolle vorbereitet.


Wirksamkeit eines „Anlernvertrags” für einen anerkannten Ausbildungsberuf

01.10.2010

Nach § 4 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz ist die Ausbildung für einen anerkannten Ausbildungsberuf nur nach der Ausbildungsordnung zulässig. Die Ausbildung hat grundsätzlich in einem Berufsausbildungsverhältnis stattzufinden. Soll ein solches nicht vereinbart werden, kann statt dessen auch ein Arbeitsverhältnis begründet werden. Es ist jedoch unzulässig, die Ausbildung in einem anderen Vertragsverhältnis nach § 26 Berufsbildungsgesetz, etwa einem „Anlernverhältnis”, durchzuführen.


Änderungen bei Entgelttarifverträgen

09.09.2010

Ergebnis der Verhandlungsrunde am 19.08.2010 im Gartenbau in Rheinland-Pfalz und Saarland:

Erhöhung der Löhne, Gehälter und Mehrarbeitsvergütung für Azubis ab 01.09.2010 um zwei Prozent, zum 01.10.2011 um ein Prozent. Der Ecklohn steigt zum 01.09.2010 um 2,3 Prozent, zum 01.10.2011 um 1,2 Prozent. Die neuen Ausbildungsvergütungen: erstes Lehrjahr 445 Euro, zweites 500 Euro und drittes Ausbildungsjahr 540 Euro.

Der Tarifvertrag tritt rückwirkend zum 01.04.2010 in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 31.03.2012.

In der Forstwirtschaft gab es ebenfalls eine Einigung. So erhalten die kommunalen Waldarbeiter rückwirkend zum 01.01.2010 1,2 Prozent höhere Einkommen. Ab 01.01.2011 erhöhen sich die Entgelte um weitere 0,6 Prozent und ab 01.08.2011 um 0,5 Prozent. Im Januar 2011 gibt es eine einmalige Sonderzahlung von 240 Euro (für Teilzeitbeschäftigte anteilig).

Quelle: IG BAU


Gesundheitsreform - Beratungen der Koalition über Neuordnung des Gesundheitssystems abgeschlossen

16.08.2010

Freie Hand für Kassen bei Zusatzbeiträgen

Die schwarz-gelbe Koalition hat sich nach langer Debatte auf die Eckpunkte für eine Gesundheitsreform geeinigt. Demnach müssen sich Versicherte in Deutschland im kommenden Jahr auf höhere Kosten einstellen. Der Krankenkassenbeitrag steigt nach Angaben von Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler wieder auf 15,5 Prozent.

Die Beiträge der Arbeitgeber steigen demnach von 7,0 auf 7,3 Prozent vom Bruttolohn und werden dann dort festgeschrieben. Die Beiträge der Arbeitnehmer steigen dementsprechend von 7,9 auf 8,2 Prozent.


Zusatzversorgung für Arbeitnehmer - Anträge bis 30. September 2010 stellen

16.08.2010 Arbeitnehmer, die rentenversicherungspflichtig in der Land- und Forstwirtschaft tätig waren, können eine Ausgleichsleistung/Beihilfe beantragen, darauf macht die Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft aufmerksam. 


Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ab 2012

16.08.2010 ElsterLohn II ersetzt Lohnsteuerkarte aus Papier

Um die Lohnsteuer in Zukunft leichter und unbürokratischer erheben zu können, wird die Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches System ersetzt. Das Verfahren heißt ElsterLohn II und geht im Jahr 2012 an den Start.


Förderung der beruflichen Weiterbildung durch QualiScheck

13.01.2010 Mit dem neuen Förderansatz ‚QualiScheck’ will die Landesregierung die Bereitschaft von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zur beruflichen Weiterbildung stärken. Beschäftigte ab 45 Jahren können mit dem QualiScheck finanzielle Unterstützung für berufliche Weiterbildung erhalten. „Unser Ziel ist es, berufliche Kompetenzen weiter zu fördern und dadurch indirekt auch die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen im Land zu stärken”, unterstrich Arbeitsministerin Malu Dreyer bei der Vorstellung des neuen Förderansatzes. Das Land stellt dafür bis Ende 2010 Mittel in Höhe von einer Million Euro bereit.


Einführung des Faktorverfahrens für Arbeitnehmer ab 2010

11.12.2009 Faktorverfahren

Was ist das?

Anstelle der Steuerklassenkombination III/V können Arbeitnehmer-Ehegatten ab dem Kalenderjahr 2010 auch die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor wählen. Durch das Faktorverfahren wird erreicht, dass bei jedem Ehegatten die steuerentlastenden Vorschriften (insbesondere der Grundfreibetrag) beim eigenen Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden (Anwendung der Steuerklasse IV). Mit dem Faktor (0,…) wird außerdem die steuermindernde Wirkung des Splittingverfahrens beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt.

Ab wann kann das Faktorverfahren angewendet werden?

Das Faktorverfahren kann erstmals ab dem Kalenderjahr 2010 angewendet werden. Wer das Faktorverfahren im nächsten Jahr anwenden will, kann die Eintragung des Faktors nach Erhalt der Lohnsteuerkarten 2010 bei seinem zuständigen Finanzamt beantragen. Die Lohnsteuerkarten 2010 werden durch die Gemeinden versendet.

Wer kann das Faktorverfahren anwenden?

Ehegatten, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind, nicht dauernd getrennt leben und beide Arbeitslohn beziehen, können gemeinsam das Faktorverfahren wählen.


Sonntag als Arbeitstag?

11.12.2009 Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 15.09.2009, Az. 9 AZR 757/08, höchstrichterlich entschieden, dass der Arbeitgeber in Betrieben, in denen es üblich ist, sonn- und feiertags zu arbeiten, die Mitarbeiter zur Sonntagsarbeit einteilen kann, auch wenn dies im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich vorgesehen ist. Dabei hat der Arbeitgeber jedoch billiges Ermessen zu wahren. Hat der Chef also unter mehreren Mitarbeitern die Wahl, da er nicht alle zur Erledigung der Arbeit am Sonntag benötigt, so sind etwa familiäre Interessen der einzelnen Mitarbeiter zu berücksichtigen und abzuwägen.

Im konkreten Fall konnte sich ein Arbeitnehmer auch dann nicht gegen die Anordnung seines Arbeitgebers wehren, künftig auch an Sonn- und Feiertagen zu arbeiten, wenn davon 30 Jahre lang kein Gebrauch gemacht worden ist. Liegen ansonsten die Voraussetzungen dafür vor, d.h. gibt es keine gesetzlichen oder tariflichen Einschränkungen und ist der Betriebsrat eingeschaltet, so kann sich der Beschäftigte nicht gegen die Sonn- und Feiertagsarbeit wehren. Der Arbeitgeber darf diesbezüglich sein Weisungsrecht ausüben.

Nur wenn die Arbeitszeit im Vertrag ausdrücklich auf die Woche von Montag bis Freitag beschränkt ist, ist der Arbeitnehmer vor Sonntagsarbeit sicher.

Quelle: DHB Nr. 23/2009

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Probe-Arbeitsverhältnis, das nur wenige Stunden dauert, unterliegt nicht der gesetzlichen Unfallversicherung

11.12.2009 Das Sozialgericht Aachen hat in seinem Urteil vom 16.09.2009 (AZ: S 8 U 26/09) entschieden, dass ein Schüler, der mit einem potenziellen Arbeitgeber einen unbezahlten Probe-Arbeitstag vereinbart hat, auf dem Weg dorthin nicht gesetzlich unfallversichert ist.

Bricht der Probearbeiter sich auf dem Weg zur Probe-Arbeit bei einem Verkehrsunfall ein Bein, so stehen ihm nur die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zu. Ein versichertes Beschäftigungsverhältnis liege nur dann vor, so das Sozialgericht, wenn der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber persönlich abhängig und in den Betrieb eingegliedert sei sowie dem Weisungsrecht des Chefs unterliege. Das sei bei einem wenige Stunden dauernden Probe-Arbeitsverhältnis aber nicht der Fall, so dass es sich nicht um einen Arbeitsunfall handele. Daher hat er keinen Anspruch auf die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.

 

Quelle: DHB Nr. 23/2009


Unterschied zwischen Benzingutschein und Nutzung einer Tankkarte

11.12.2009 Tanken mit einer Arbeitgeber-Tankkarte ist steuerpflichtiger Lohn. Steuerfrei tanken ist nur mit Benzingutschein möglich. Hierauf weist das Finanzgericht Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 18.12.2008,  AZ: 13 K 2626/07, hin.


Zusatzrente für landwirtschaftliche Arbeitnehmer wird aufgestockt

11.10.2008 Die Bemühungen der Tarifvertragsparteien zur Erhöhung und Erweiterung der Zusatzversorgung für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft tragen Früchte. Bundestag und Bundesrat haben im Rahmen des kürzlich verabschiedeten Unfallmodernisierungsgesetzes eine Anhebung der Zusatzrente von bislang 62 Euro auf 80 Euro monatlich beschlossen. Aller Voraussicht nach gilt der höhere Satz ab 01. Juli 2009. Gleichzeitig wird der Stichtag für die Inanspruchnahme der Leistung auf den 01. Juli 2010 verschoben. Damit haben künftig solche Arbeitnehmer Anspruch auf die Ausgleichsleistung, die vor dem 1. Juli 1960 geboren sind.


Aufstieg durch Bildung - die Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung

30.09.2008 Das Bundeskabinett hat am 9. Januar 2008 die Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung beschlossen. Darin sind alle Maßnahmen der Bundesregierung gebündelt, die den Weg zu mehr Bildung und Qualifizierung öffnen sollen. Die Qualifizierungsinitiative umfasst Aktivitäten zur Förderung und Unterstützung über den gesamten Lebensweg von der frühkindlichen Bildung bis zur Weiterbildung im Beruf. Die Umsetzung sowie weitere Maßnahmen werden mit den Bundesländern, Unternehmen und Sozialpartnern abgestimmt.


Bundeskabinett stärkt arbeitsmedizinische Vorsorge

17.09.2008 Das Bundeskabinett hat am 27. August 2008 den Entwurf einer Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge beschlossen. Mit dem Wandel der Arbeitswelt und der demographischen Entwicklung gewinnt die arbeitsmedizinische Vorsorge an Bedeutung. Sie ist ein Schlüssel zur Verhütung arbeitsbedingter Erkrankungen und zum Erhalt der individuellen Beschäftigungsfähigkeit. Dabei geht es um individuelle Aufklärung und Beratung der Beschäftigten zu Wechselwirkungen zwischen ihrer Arbeit und Gesundheit.


Checkliste - Qualität beruflicher Weiterbildung

17.09.2008 Weiterbildung ist heute in der Berufswelt unverzichtbar, um mit den immer schwierigeren Anforderungen am Arbeitsplatz Schritt halten zu können. Kein Wunder, dass die Zahl der Weiterbildungs-Anbieter stetig wächst. Was aber ist die richtige Schulung, der passende Kurs für mich? Worauf muss ich bei der Auswahl achten?


Arbeitsbedingte Belastungen einfach beurteilen mit der BGIA-Grenzwerteliste 2008

18.08.2008 Kostenlose Übersicht über chemische, biologische und physikalische Grenzwerte am Arbeitsplatz veröffentlicht


"Arbeit muss sich wieder lohnen!"

18.08.2008 Trotz Lohnerhöhungen haben viele Bundesbürger monatlich unter dem Strich weniger Geld in der Tasche, denn bei höherem Einkommen steigt ihr Steuersatz. Gewinner ist der Staat.

Über das Phänomen der "kalten Progression" sprach das DHB mit Steuerberater Helmut Schmitz (Präsident des Steuerberater-Verbandes Köln) aus Aachen:


Das bringt die Reform der Pflegeversicherung

09.06.2008 Am 14.3.2008 hat der Bundestag die Pflegereform verabschiedet. Am 25.04.2008 hat die Pflegereform auch den Bundesrat passiert. Somit kann die Reform zum 01.07.2008 in Kraft treten.

Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz soll die Strukturen der Pflege zugunsten aller Beteiligten, insbesondere aber der Pflegebedürftigen, der Angehörigen und der Pflegenden verändern.

Die Leistungen werden schrittweise erhöht - im Bereich der häuslichen Pflege, aber auch für Demenzkranke im stationären Bereich. Erstmals wird es einen Anspruch auf individuelle und umfassende Pflegeberatung (Fallmanagement) geben. Als zentrale wohnortnahe und erreichbare Anlaufstellen für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen werden Pflegestützpunkte nach einer dahingehenden Länderentscheidung eingerichtet.

Die Reform soll die Qualität der Pflege verbessern, gute und weniger gute Einrichtungen für Bürgerinnen und Bürger transparent und die erbrachten Leistungen besser vergleichbar machen.


Neues Faltblatt "Jugendarbeitsschutz"

Die Arbeiterkammer für das Saarland hat ein neues Faltblatt bezüglich des Jugendarbeitsschutzes herausgegeben.  >>>

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Sicherheit missachtet - Kündigung rechtens

Wiederholte Verstöße gegen die Sicherheitsregeln rechtfertigen die Kündigung eines Mitarbeiters. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden. 


Nachwuchs in der Ausbildung

Zuerst denkt man hier an berufliche Nachwuchskräfte; dann kommt man aber schnell dahinter, dass der mögliche Nachwuchs von weiblichen Auszubildenden  - sprich: Schwangeren - gemeint ist. Ist das ein Problem? Eigentlich sollte es keines sein, wenn man sich an gewisse Formen und Regeln hält. Und damit beschäftigt sich dieser Artikel, denn er will  aufklären. Eines stellt der Autor Bernd Lorenz gleich zu Beginn eindeutig fest: "Dem Arbeitgeber entstehen durch die Schwangerschaft seiner Mitarbeiterin keine gewaltigen Kosten. Wenn  sie in Mutterschaftsurlaub geht, muss er lediglich daran denken, Ihre Stelle frei zu halten".

Im folgenden wird versucht die wichtigsten Punkte des Beitrages kurz zusammen zu fassen:


Nicht jeder kann Zuschläge verlangen

Das nicht jeder Arbeitnehmer Zuschläge für seine geleistete Arbeit an Sonn- und Feiertagen verlangen kann, hat jetzt das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil festgestellt. Einen derartigen (gesetzlich verankerten) Vergütungszuschlag sieht das Arbeitszeitgesetz nur für Nachtarbeit - und nicht für Sonn- und Feiertage - vor.
Wenn Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit gezahlt werden sollen, dann muss dieses im Arbeitsvertrag festgeschrieben sein.

In den meisten Tarifverträgen seien diesbezügliche Regelungen vorgesehen, die natürlich auch anzuwenden sind. Da eine Vielzahl von Tarifverträgen allgemeinverbindlich sind, gelten diese Regelungen auch für Arbeitsverhältnisse die tarifrechtlichen Vereinbarungen dieser Sparte.

DHB Nr. vom 02.03.2006

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Betriebsbedingte Kündigung

  • ein Alibi für Alle?

Gerade in den letzten Monaten wurden vermehrt betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen. Doch was ist eine betriebsbedingte Kündigung und trifft dieses auch für unseren Betrieb zu? Die Voraussetzungen für einen Kündigungsschutz treffen für die Betriebe zu, die am 01.01.05 mehr als 10 Arbeitnehmer hatten. Azubis werden hierbei nicht als Arbeitnehmer gezählt. Erst dann können 'dringende betriebliche Erfordernisse' als Kündigungsgrund angeführt werden. Dabei wird unter äußeren und innerbetriebliche Faktoren unterschieden.
Äußere Faktoren können Auftragsmangel, Absatzschwierigkeiten, veränderte Marktstrukturen oä sein. Die innerbetrieblichen Faktoren sind in der Regel Rationalisierungsmaßnahmen oder Änderung der Arbeits- und Produktionsmethoden. Ob diese Faktoren tatsächlich ein Kündigungsgrund sind, ist natürlich nicht immer von einem Gericht zu entscheiden und somit in manchen Fällen fragwürdig.
Der Arbeitgeber muss allerdings vorher eine Reihe von Maßnahmen getroffen haben, um Kündigungen zu umgehen. Hierzu gehört in ersten Linie der Abbau von Überstunden, ein Angebot eines freien Arbeitsplatzes, wobei eine entsprechende Umschulung durchaus zumutbar ist, aber auch das Angebot eines freien ? manchmal schlechteren ? Arbeitsplatzes. Nicht dazu gehören die Einführung von Kurzarbeit und Kürzung der Arbeitszeiten anderen Mitarbeiter.


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Keine Lohnsteuer für Wirbelsäulentraining

Grundsätzlich zählen zum geldlichen Arbeitslohn auch andere Vorteile, die einen gewissen Entlohnungscharakterhaben. Beugt jedoch eine - vom Arbeitgeber gewährte - Maßnahme einer berufsspezifischen Gesundheitsbeeinträchtigung des Arbeitnehmers vor - oder wirkt diese einer Erkrankung entgegen - so ist der dem Arbeitnehmer erwachsene Vorteil nach Ansicht der Kölner Finanzrichter (Finanzgericht Köln Az.: 12 K 428/03) nicht als Arbeitslohn zu erfassen. Weil der Arbeitgeber ein derart überwiegendes, betriebliches Interesse an der Therapieteilnahme seiner Mitarbeiter zur Wiederherstellung bzw. Erhaltung der Gesundheit seiner Mitarbeiter hat, dass ein mögliches Eigeninteresse der Arbeitnehmer an der Therapie vernachlässigt werden kann. Und deswegen sind die vom Arbeitgeber bezahlten Kosten für Maßnahmen, die der Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit dienen, nicht dem Gehalt zuzurechnen.

DHB Nr. 8 Seite 5 vom 29.04.04

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Witwerrente

Immer noch glauben viele Witwer, dass sie nach dem Tod ihrer Ehefrau keinen Anspruch auf eine Witwerrente haben, weil ihr eigenes Einkommen zu hoch ist. Die Arbeitnehmerberatung der Landwirtschaftskammer Weser-Ems weist jedoch darauf hin, dass sich eine Antragstellung trotz eigener Einkünfte auch für Witwer lohnt.
Ein Anspruch auf Witwerrente besteht, wenn beim Tod des versicherten Ehegatten die fünfjährige Wartezeit erfüllt ist, auf die neben Beitragszeiten beispielsweise auch Kindererziehungszeiten angerechnet werden. Auf die Hinterbliebenenrente wird eigenes Einkommen des Witwers angerechnet, das den Freibetrag von zur Zeit 689,83 Euro überschreitet. Das den Freibetrag übersteigende eigene Einkommen des Witwers wird aber nicht vollständig, sondern nur zu 40% angerechnet. Entscheidend ist aber, dass diese Einkommensanrechnung nicht in den ersten drei Monaten nach dem Tod des Ehegatten durchgeführt wird. Das heißt, während des sogenannten Sterbevierteljahres besteht unabhängig von der Höhe des Einkommens ein ungekürzter Witwerrentenanspruch in voller Höhe der Rente der verstorbenen Ehefrau. Bezog diese bereits eine Rente, kann innerhalb eines Monats bei der Post die Auszahlung als Vorschuss beantragt werden. Im anderen Fall wird das Sterbevierteljahr mit der Bescheiderteilung ausgezahlt.


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Arbeitspapiere sind wichtige Dokumente

Die Arbeitnehmerberatung der Landwirtschaftskammer Hannover hat einige Grundsätze für Dokumente im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis zusammengestellt. Nachfolgend mehr.


Höheres Entgelt

Wenn ein Arbeitsnehmer, der nachweislich in einer "gewissen Stetigkeit und Dauer" mehr als die tarifliche oder vereinbarte Arbeitszeit gearbeitet hat, krank wird, so ist die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach der tatsächlichen wöchentlichen Arbeitszeit zu berechnen. Unter "gewisse Stetigkeit und Dauer" versteht das Bundesarbeitsgericht eine Zeit von 12 Monaten vor dem Eintritt des Krankheitsfalles (Bundesarbeitsgericht, 5 AZR 457/00)


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Zapfhahn beaufsichtigen

Wer sich beim Tanken von der Tankstelle entfernt und den Zapfhahn beim Tanken nicht beaufsichtigt, muss für die in seiner Abwesenheit entstandenen Schäden aufkommen.

Dazu verurteilte das Mainzer Verwaltungsgericht einen LKW-Fahrer, der die Zeit des Tankes zum Frühstücken genutzt hatte. Dieser merkte deshalb nicht, dass der Zapfhahn sich nicht automatisch abschaltet und etwa 100 l Diesel ausliefen. Die Bodenreinigung in Höhe von 792 DM mussten von ihm bezahlt werden.

Das Gericht war der Auffassung: " Egal ob kaputt oder nicht - der Fahrer muss grundsätzlich das Tanken beaufsichtigen!"

VG Mainz (AZ 1K 1310/00


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