06.11.2007 Erleichterungen beim Bau von Rinderställen

 

02.11.2007 Endlich sind die Erleichterungen beim immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren rechtskräftig geworden. Anläßlich einer gemeinsamen Fachtagung der ALB Rheinland-Pfalz/Saarland mit den Landwirtschaftskammern Rheinland-Pfalz und Saarland und der DLR Eifel in Wittlich war ein "Aufatmen" bei den etwa 70 Teilnehmern festzustellen. Der Investitionsstau ist beendet, jetzt kann wieder gebaut werden, so der Tenor der anwesenden Rinderhalter, Fachberater der Agrarverwaltung, Architekten und Vertretern der Industrie. Der Immissionsschutzberater des KTBL, Ewald Grimm, stellte heraus, das seit dem 30.Oktober 2007 erst ab Bestandsgrößen von 600 Rindern ein Genehmigungsverfahren nach BImSchG durchlaufen werden muß. Die Pflicht zur Umweltvertäglichkeitsprüfung (UVP) wurde ganz abgeschafft, die allgemeine Vorprüfung greift erst ab 800 Plätzen. Das Vorstandsmitglied der Landwirtschaftskammer, Manfred Zelder, zeigte sich auch erleichtert darüber, das beim Bau von Güllebehältern erst ab 6500 m³ Lagervolumen ein BImSch-Verfahren vorgeschrieben ist. Nach einigen Verzögerungen ist das "Gesetz zur Reduzierung und Beschleunigung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren" mit Veröffentlichung am 30. Oktober 2007 in Kraft. Mit der längst überfälligen Korrektur...Download

 

Autor: Bernhard Auerbach

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6.11.2007 Beratung zu Abständen und Genehmigungsverfahren hinsichtlich Emissionen bieten an: