Unser DienstleistungsangebotDie Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz (LWK) ist sogenannter Träger öffentlicher Belange (TÖB) . TÖB ist jede Behörde oder Stelle, die einen öffentlichen Sachbereich verwaltet und entsprechend den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen bei der Planung zu beteiligen ist, z.B. bei der Aufstellung von Bauleitplänen nach dem Bundesbaugesetz oder bei der Festlegung von Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen nach dem Städtebauförderungsgesetz. Wir geben aber nicht nur Stellungnahmen zu anderen behördlichen Verfahren ab, sondern wir stehen Ihnen auch für eine Reihe von Dienstleistungen zur Verfügung. Die jeweiligen Angebote sind in der Regel kostenfrei.
Soweit wir Gutachten und Eingrünungspläne oder Verträglichkeitsprüfungen anbieten, sind diese im Rahmen der Gebührensatzung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz gebührenpflichtig. Haben Sie Fragen zu bestimmten Aufgaben- und Themenbereichen, so wenden Sie sich bitte an den zuständigen Sachbearbeiter in Ihrer Region oder an die Referatsleitung in Bad Kreuznach . Das Dienstleistungsangebot des Referates Raumordnung, Regionalentwicklung und Naturschutz:
1. Bauen im Außenbereich Unsere Mitarbeiter beraten Sie gerne zu Bauvorhaben jeglicher Art. Wir klären dabei gemeinsam mit Ihnen und den Behörden im Schwerpunkt baurechtliche und naturschutzrechtliche Fragestellungen ab und unterstützen Sie bei:
2. Landwirtschaftliche Nutzung und Bauen in SchutzgebietenDie landwirtschaftliche Nutzung und die Errichtung von Gebäuden in Schutzgebieten (FFH- und Vogelschutz, Naturschutz- und Wasserschutzgebieten) unterliegt oftmals gewissen Einschränkungen. Inwieweit diese Auflagen zu erfüllen sind und/oder zu einer Entschädigung führen, kann nur im konkreten Einzelfall geprüft werden. Die Landwirtschaftskammer berät und unterstützt Sie hier gerne. 3. Heranrückende Wohnbebauung an den landwirtschaftlichen BetriebWir stellen oftmals fest, dass sich ehemalige Aussiedlungen heute mit einer heranrückenden Wohnbebauung konfrontiert sehen. Bereits zu einem sehr frühen Stadium muss der betroffene landwirtschaftliche Betrieb seine Interessen bei den zuständigen Gemeinden und Genehmigungsbehörden vortragen, damit eine diesbezügliche Berücksichtung stattfinden kann. Wir helfen Ihnen auch dabei, wenn es um die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Immissionsschutzgrenzen geht, denn hier müssen ggf. Gutachten für Klarheit sorgen. 4. Erschließungsbeitragsrecht und Stundung von Beiträgen Das Baugesetzbuch und das Kommunalabgabengesetz ist die Grundlage für die Erhebung von einmaligen und wiederkehrenden Beiträgen für den Anschluss an die Wasserversorgung und an die Kanalisation sowie für den erstmaligen und wiederholten Ausbau von Verkehrswegen. Die häufigsten Fragen tauchen hier im Rahmen der Veranlagung (Bemessensgrundlage) auf. Wir beraten Sie gerne. 5. Genehmigungsfragen beim Grundstücksverkehrsgesetz Das Grundstücksverkehrsgesetz schützt nach wie vor den Erwerb landwirtschaftlicher Flächen durch Landwirte und verhindert immer noch den Flächenerwerb durch Nicht-Landwirte. Jedoch kann es auch hier zu strittigen Fragen oder Situationen kommen, bei denen wir Sie gerne beratend unterstützen. 6. Möglichkeiten und Grenzen der AufforstungSowohl im Mittelgebirgsraum, als auch in Rheinhessen sieht sich die Landwirtschaft verstärkt mit dem Ansinnen konfrontiert, derzeit noch landwirtschaftlich genutzte Flächen aufzuforsten. Dies kann sich ggf., jedoch auch negativ auf einen bestehenden Betrieb auswirken Die Landwirtschaftskammer unterstützt Sie z.B., bei der Frage, ob sich durch die Aufforstung agrarstrukturelle Nachteile für den Betrieb ergeben. 7. Maßnahmen der Bodenordnung und Bau von Wirtschaftswegen Nach wie vor haben Maßnahmen der Bodenordnung eine enorm wichtige Bedeutung zur Verbesserung der agrarstrukturellen Verhältnisse von Rheinland-Pfalz und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe. Gerne beraten und unterstützen wir Sie und die Teilnehmergemeinschaft, damit die Bodenordnung oder der Bau von Wirtschaftswegen optimal umgesetzt werden kann. Vor allem was die Problematik von Bodenordnung in FFH- und Vogelschutzgebieten betrifft, kommt Ihnen unsere langjährige Erfahrung zugute. 8. Hochwasserschutzmaßnahmen und Gewässerrenaturierung In Rheinland-Pfalz laufen derzeit mehrere Verfahren für Hochwasserschutzmaßnahmen. Dies sind nicht nur die Polder am Oberrhein, sondern auch Maßnahmen an der Mosel und an anderen Nebenflüssen des Rheins. In einigen Projekten wurde die Landwirtschaftskammer in Moderationsverfahren zu einzelnen Hochwasserplanungen sehr eng einbezogen und konnte so die Betroffenheit der Landwirtschaft erläutern und vielfach minimieren. Auch hier ist es besonders wichtig, schon sehr frühzeitig auf mögliche Betroffenheiten und nachteilige Auswirkungen hinzuweisen (z.B. hoher Flächenverbrauch, Druckwasserproblematik, Binnenentwässerung, Flächentausch etc.). 9. Beregnung Die Beregnung landwirtschaftlicher Nutzflächen ist in den Regionen mit Obst- und Gemüsebau eine wesentliche Voraussetzung für den Anbau konkurrenzfähiger hochwertiger Qualitätsware. Jedoch kann muss sich eine Beregnung auch an die durch das Wasserrecht abgeleiteten Auflagen halten. Aufgrund der langjährigen Erfahrung in diesem Bereich stellt die LWK auf Wunsch den Geschäftsführer des Bezirksverbandes der Wasser- und Bodenverbände, um gemeinsam mit der Landwirtschaft ein schlüssiges Konzept und eine optimale Variante umzusetzen. 10. UmweltschutzAuch die Landwirtschaft ist von Maßnahmen des Umweltschutzes betroffen und ist selbst für den Umweltschutz verantwortlich. Die LWK ist beim Emissionsschutz, Bodenschutz, dem Einsatz von Klärschlamm und dem Umgang mit wirtschaftseigenen Düngemitteln sowie bei der Genehmigung von Deponiestandorten eingebunden und kann Ihnen hier hilfreich zu Seite stehen. 11. Naturschutz Aufgrund der Vielzahl von naturschutzfachlichen Gesetzen und Verordnungen in der Landes, Bundes und auf EU-Ebene wird die ordnungsgemäße Bewirtschaftung von Flächen für den praktizierenden Landwirt immer schwieriger. Wie ist ein Eingriff in Natur und Landschaft definiert und welche Bewirtschaftungsauflagen muss ich unter welchem Schutzregiem beachten ? Diese Fragen stellen nur einen kleinen Ausschnitt der Gesamtthematik Naturschutz in unserem Referat dar. Fragen Sie uns. |



