Ihr Beraterteam
(Bad Kreuznach, Mainz-Bingen)
(Ahrweiler, Altenkirchen, Mayen-Koblenz, Neuwied, Rhein-Hunsrück, Rhein-Lahn, Westerwald)
(Bitburg-Prüm, Bernkastel-Wittlich, Cochem-Zell, Daun)
(Trier-Saarburg)
(Birkenfeld, Donnersberg, Kaiserslautern, Kusel, Südwestpfalz)
Dienststelle Neustadt/Weinstraße
(Bad Dürkheim, Germersheim, Ludwigshafen, Südliche Weinstraße)
(Alzey-Worms)
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Wer kann Investitionsförderung beantragen und für was ? - Generelle Voraussetzungen Zuwendungsempfänger können natürliche und juristische Personen mit Unternehmen der Landwirtschaft (unabhängig von der Rechtsform) im Sinne des Alterssicherungsgesetzes für Landwirte sein, deren Geschäftstätigkeit zu wesentlichen Teilen (mehr als 25 % der Umsatzerlöse) darin besteht, durch Bodenbewirtschaftung oder mit Bodenbewirtschaftung verbundener Tierhaltung pflanzliche oder tierische Erzeugnisse zu gewinnen.
Einkommens- und Gewinngrenzen
Von der Förderung sind ausgeschlossen
Sonstige Bestimmungen
A F P - > Agrarinvestitionsförderprogramm
F I D -> Förderung von Investitionen zur Diversifizierung Gefördert werden Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen im ländlichen die den Anforderungen der entsprechenden EU Verordnung entsprechen. F I S -> Förderung von Investitionen für Spezialmaschinen Gefördert werden Investitionen in folgende Spezialmaschinen :
F N J- > Förderung der NIederlassung von Junglandwirten / Jungwinzern Gefördert werden Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und sich erstmalig als Allein- oder Mitunternehmer niedergelassen haben. Die Entscheidung muss innerhalb von 18 Monaten nach der Niederlassung getroffen werden. Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 25.000 Euro betragen. |



