Ihr Beraterteam

Zentrale Bad Kreuznach

(Bad Kreuznach, Mainz-Bingen)

 

Dienststelle Koblenz

(Ahrweiler, Altenkirchen, Mayen-Koblenz, Neuwied, Rhein-Hunsrück, Rhein-Lahn, Westerwald)

 

Dienststelle Wittlich

(Bitburg-Prüm, Bernkastel-Wittlich, Cochem-Zell, Daun)

 

Dienststelle Trier

(Trier-Saarburg)

 

Dienststelle Kaiserslautern

(Birkenfeld, Donnersberg, Kaiserslautern, Kusel, Südwestpfalz)

 

Dienststelle Neustadt/Weinstraße

(Bad Dürkheim, Germersheim, Ludwigshafen, Südliche Weinstraße)

 

Dienststelle Alzey

(Alzey-Worms)

Wer kann Investitionsförderung beantragen  und für was ? -  Generelle Voraussetzungen

Zuwendungsempfänger können natürliche und juristische Personen mit Unternehmen der Landwirtschaft (unabhängig von der Rechtsform) im Sinne des Alterssicherungsgesetzes für Landwirte sein, deren Geschäftstätigkeit zu wesentlichen Teilen (mehr als 25 % der Umsatzerlöse) darin besteht, durch Bodenbewirtschaftung oder mit Bodenbewirtschaftung verbundener Tierhaltung pflanzliche oder tierische Erzeugnisse zu gewinnen.

 

Einkommens- und Gewinngrenzen

  • Summe der positiven Einkünfte im Durchschnitt der letzten drei vorliegenden Steuerbescheide max. 120.000 € /Jahr bei Ledigen und 150.000 € bei Verheirateten.

 

Von der Förderung sind ausgeschlossen

  • Kauf von lebendem Inventar oder Viehaufstockung aus eigener Nachzucht sowie Anlage von Dauerkulturen
  • Kauf  landwirtschaftlicher Flächen
  • Investitionen in neue Ställe mit Anbindehaltung oder Vollspaltenböden
  • Kauf von Maschinen für die Außenwirtschaft (möglich nur bei Niederlassungsprämie, siehe Programm FNJ )
  • Erwerb von Produktions- und Lieferrechten sowie Gesellschaftsanteilen
  • Investitionen im Wohnhausbereich
  • laufende Betriebsausgaben, Umsatzsteuer, unbare Eigenleistung (= eigene Arbeitsleistung) 

 

 

Sonstige Bestimmungen

  • Begonnene Maßnahmen sind von der Förderung ausgeschlossen
  • Zuständige Behörde für die Antragsannahme und die Durchführung des Verwaltungsverfahrens ist allein das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel in Bernkastel-Kues (Bewilligungsbehörde). Die Landwirtschaftskammer leistet aktive Antragsberatung.


A F P - > Agrarinvestitionsförderprogramm

  • Förderfähige Ausgaben müssen - netto - mindestens 30.000 Euro betragen. Gefördert werden dann 90 % des Nettowertes der Investition. Unbare Eigenleistungen (z.B. Mitarbeit bei Baumaßnahmen ) sind nicht förderfähig.
  • Gefördert werden alle betrieblichen Investitionen in Bau- und Anlagegüter des landwirtschaftlichen Betriebes wie:

F I D ->  Förderung von Investitionen zur Diversifizierung

Gefördert werden Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen im ländlichen die den Anforderungen der entsprechenden EU Verordnung entsprechen.


F I S -> Förderung von Investitionen für Spezialmaschinen

Gefördert werden Investitionen in folgende Spezialmaschinen :

 


F N J- > Förderung der NIederlassung von Junglandwirten / Jungwinzern

Gefördert werden Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und sich erstmalig als Allein- oder Mitunternehmer niedergelassen haben. Die Entscheidung muss innerhalb von 18 Monaten nach der Niederlassung getroffen werden.

Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 25.000 Euro betragen.