Aus der Arbeit der Unternehmensberatung 2009

Von Hans Wick

Februar 2010  

 

Einen Jahresbericht aus dem Referat Unternehmensberatung finden Sie hier >>> 

Ihr Beraterteam

Zentrale Bad Kreuznach

(Bad Kreuznach, Mainz-Bingen)

 

Dienststelle Koblenz

(Ahrweiler, Altenkirchen, Mayen-Koblenz, Neuwied, Rhein-Hunsrück, Rhein-Lahn, Westerwald)

 

Dienststelle Wittlich

(Bitburg-Prüm, Bernkastel-Wittlich, Cochem-Zell, Daun)

 

Dienststelle Trier

(Trier-Saarburg)

 

Dienststelle Kaiserslautern

(Birkenfeld, Donnersberg, Kaiserslautern, Kusel, Südwestpfalz)

 

Dienststelle Neustadt/Weinstraße

(Bad Dürkheim, Germersheim, Ludwigshafen, Südliche Weinstraße)

 

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(Alzey-Worms)

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Haben Sie Interesse

an den Buchführungsergebnissen des Wirtschaftsjahres 2008/2009:

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Antragsstellung 2010

Mit dem 01.01.2007 hat ein neuer Förderzeitraum begonnen. Für diesen neuen Förderzeitraum wurde die Verwaltungsvorschrift, nach der Förderanträge gestellt und bewilligt werden können,  ganz grundlegend überarbeitet.

 

Dabei gab es in Kurzform folgende Veränderungen:  

  • Zuschüsse nur noch als einmaliger Zuschuss ohne Bindung an Kreditlaufzeiten
  • Insgesamt verbesserte Förderung für Junglandwirte / Jungwinzer
  • Keine grundbuchliche Absicherung der Zuschüsse bei Überschreitung von 50.000 Euro Zuschusssumme
  • Kein privilegierte Förderung mehr für Urlaub auf dem Bauernhof und gewerbliche Nebenbereiche ( Diversifizierung )
  • keine Unterscheidung der Fördersätze nach Technik- und Bauinvestition
  • Angehobenes Mindestinvestitionsvolumen für einige Bereiche ( Programm AFP )
  • Antragstellung nur noch mit betriebswirtschaftlicher / vergleichbarer steuerlicher Buchführung
  • Keine Auflagenbuchführung mehr nach der Investition 

 

Informationen zu den aktuellen Förderprogrammen finden Sie auch unter dem Menüpunkt " Förderprogramme "



Neuerungen zur Investitionsförderung in Kurzform

Rückwirkend zum 01.01.2009 werden sich folgende Neuerungen auf alle vorliegenden und neu zu stellenden Anträge auswirken : 

 

  • Für die Schaffung besonders tierartgerechter Haltungsbedingungen können 35 % statt 25 % (in 2008) bewilligt werden. Für alle anderen nach AFP und FID förderfähigen Investitionen beträgt der Fördersatz 25 %.

 

  • Die Niederlassungsprämie wurde von 10.000 € auf 15.000 € angehoben, wobei das notwendige Investitionsvolumen auf 25.000 € belassen wurde.

 

  • Für die Kellertechnik im Weinbau gibt es ein eigenes Förderprogram, das FIW Programm.    Das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 10.000 € (netto), der Fördersatz bei 25 %,  bezogen auf den Nettowert der Investition. Eine  Einnahmen /   Ausgabenrechnung (ohne Bilanz ) soll für dieses vereinfachte Antragsverfahren ausreichen. Die Förderberater der Landwirtschaftskammer unterstützen beratend, falls der Antrag ausgearbeitet wird ist dies nach der geltenden Gebührensatzung mit Gebühren verbunden.

 

  • Die Förderung von Kellertechnik im Rahmen eines AFP - Antages nicht mehr mit der Junglandwirtförderung im AFP (10 % zur "normalen Förderung " ) kombiniert werden. 

 

 

Derzeit, Juli 2009, liegt noch keine Verwaltungsvorschrift vor, aufgrund derer Bewilligungen ausgesprochen werden können.

Somit können weitere Änderungnen für gestellte und freigegebene (also mit Zustimmung begonnene Investitionen) noch kommen.

 

Andererseits können die beantragten Fördermittel noch nicht abgerufen werden.  

 

Soweit in aller Kürze.

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Liquiditätshilfeprogramm gestartet

13.07.2009 Die Landwirtschaftskammer informiert über eine aktuelle Maßnahme der Landesregierung zur Liquiditätshilfe für landwirtschaftliche Unternehmen. Von sofort an können rheinland-pfälzische Landwirte und Winzer im Rahmen des Liquiditätshilfeprogramms Rheinland-Pfalz zinsverbilligte Kredite erhalten. „Die derzeit sehr schwierige Situation in der Landwirtschaft macht es notwendig, kurzfristige Hilfen anzubieten", erklärte Minister Hendrik Hering zum Start des Programms. Mit dem Programm werden Mittel des Bundes und des Landes zur Verbilligung von Betriebsmittelkrediten eingesetzt, um die gegenwärtig krisenhafte Situation der landwirtschaftlichen Betriebe zu verbessern. Insgesamt stehen 1,1 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung. Diese Mittel werden eingesetzt, um Liquiditätssicherungsdarlehen, die die landwirtschaftliche Rentenbank anbietet, um ein Prozentpunkt zu verbilligen. Bei viehhaltenden Betrieben ist eine Zinsverbilligung von bis zu zwei Prozentpunkten möglich.


Die Förderung von Junglandwirten in Rheinland-Pfalz

26.03.2009 Die Förderung von Junglandwirten in Rheinland-Pfalz ist in der Verwaltungsvor­schrift über die Förderung von einzelbetrieblichen Investitionen in der Landwirtschaft (Einzel­betriebliches Förderungsprogramm - EFP) geregelt. Dort gibt es zwei Möglichkeiten, wie  Junglandwirte über die  Förderkonditionen hinaus, die allen Landwirten zustehen, zusätzliche Zuschüsse beantragen können. Im Teil 2 dieser Verwaltungsvorschrift sind im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprog­rammes (AFP)  die Bestimmungen über die erhöhte Förderung für Junglandwirte zu finden. Im Teil 5 sind die Förderbedingungen für die Niederlassung von Junglandwirten/innen (FNJ) festgehalten. 


Worauf ist zu achten, damit der Generationswechsel gelingt?

 
25.03.2009 Die Hofübergabe ist schon immer ein menschlich und finanziell schwieriges Thema gewesen. Deshalb sollte man sich darüber in der Familie schon möglichst frühzeitig Gedanken machen. Die Praxis zeigt allerdings, dass die Gestaltung des Generationswech­sels oft auf die lange Bank geschoben wird. Viel Zeit vergeht ungenutzt, in der  man sich in der Familie hätte gemeinsam unterhalten können, wie die Interessen der einzelnen Fami­lienmitglieder sind und wie diese zu einem frühen Zeitpunkt vertraglich fixiert werden sollen. Beispiele aus dem praktischen Leben, insbesondere Unglücksfälle und schwere Krankhei­ten, zeigen immer wieder, welche schwerwiegenden Probleme entstehen können, wenn noch keine rechtlichen Regelungen zur Hofnachfolge getroffen worden sind.


Einzelbetriebliche Förderungsmöglichkeiten nutzen !

Seit Beginn des Jahres 2004 ist die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz für die betriebswirtschaftliche Beratung und die Förderberatung der Landwirte, Winzer und Gartenbauer im Land zuständig. Mit dem Aufgabengebiet hat die Kammer eine wichtige Zuständigkeit für die Fortentwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe erhalten. Die bis dahin vom Land erbrachte Dienstleistung stößt auch unter den neuen Vorzeichen auf reges Interesse und kann, das zeigt die erste Jahresbilanz, eine lebhafte Nachfrage nach Information und Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Investitionsförderungsprogrammen des Landes verzeichnen.

Verbesserung der Förderung artgerechter Hühnerhaltung

Betrieben mit Legehennenhaltung in Rheinland-Pfalz wird eine neue Fördermöglichkeit für Investitionen zur Verbesserung des Tierschutzes angeboten. Legehennenhalter, die zur Aufgabe der Käfighaltung bereit sind und auf artgerechte Boden- oder Freilandhaltung umstellen wollen, können diese Förderung in Anspruch nehmen. Diese erfolgt im Rahmen des einzelbetrieblichen Förderungsprogramms (EFP). Neben landwirtschaftlichen können jetzt auch gewerbliche Legehennenbetriebe diese Förderung beantragen, wenn sie ihre Käfige abschaffen und mit mehr als 7500 Euro Investitionskosten die Boden- oder Freilandhaltung einführen. Interessierte Legehennenhalter mit Buchführung können ab sofort Förderanträge stellen.