Aus der Arbeit der Berufsbildung

Prüferleitfaden für die Durchführung handlungsorientierter praktischer Prüfungen
 in den landwirtschaftlichen Ausbildungsberufen

von Helma Ostermayer.

Hier zum Download: Download

Suchen Sie einen Ausbildungsplatz in einem 'Grünen Beruf'?

Nutzen Sie dazu die Ausbildungsbörse der Landwirtschaftskammer!

Formulare und Merkblätter

finden Sie im Downloadbereich >>>

Aus- und Fortbildungswege

Fördermöglichkeiten für Fort- und Weiterbildung

Begabtenförderung Berufliche Bildung

Finanzielle Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen:

Informationen zur Einstiegsqualifizierung (EQJ)

Überregionale Infos zu den Agrarberufen

 

Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz ist damit beauftragt, die Aus- und Fort­bildung in den landwirtschaftlichen Berufen zu regeln und durch­zuführen. Angeboten werden Qualifika­tion und Abschluss in insgesamt 14 verschiedenen Berufsbildern. Für behinderte Menschen, für die keine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf in Betracht kommt, sind für die Berufe Gärtner, Landwirt und Pferdewirt entsprechende Ausbildungsregelungen erlassen worden.




Unsere Ausbildungsberater/innen ...

 

  • beraten Sie bei der beruflichen Entscheidunginformieren über freie Ausbildungsplätze
  • helfen beim Abschluss des Ausbildungsvertrages
  • informieren über die Ausbildungsvergütung, Arbeitszeit und Urlaubsanspruch
  • begleiten Sie während der Ausbildung und führen Sie zur Abschlussprüfung
  • helfen bei Konfliktsituationen in der Ausbildung
  • beraten und überprüfen die Ausbildungsbetriebe
  • informieren über die Fortbildungsmöglichkeiten
  • organisieren Lehrgänge und Prüfungen für die Fortbildung auf die Meisterprüfung


Meisterfortbildung

Die Tätigkeitsfelder eines Meisters in der Agrarwirtschaft lassen sich in drei Funktionsbereiche gliedern:

  • sie sind verantwortlich für die Produktion und Vermarktung
  • sie sind Betriebsleiter und Unternehmer
  • sie übernehmen Aufgaben der Ausbildung und der Mitarbeiterführung


Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer

 

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem Ausbildungsberuf in dem die Meisterprüfung abgelegt werden soll und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder

 

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten landwirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder

 

  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.

 

Die Berufspraxis muss in dem Bereich nachgewiesen werden, in dem die Meisterprüfung abgelegt werden soll.


Partner bei der Aus- und Fortbildung

Die Landwirtschaftskammer arbeitet bei der Aus- und Fortbildung mit verschiedenen Institutionen in Rheinland-Pfalz zusammen.


Infos, Infos, Infos

 ... mit vielen Links zu Aus-, Fort- und Weiterbildung