Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz ist damit beauftragt, die Aus- und Fortbildung in den landwirtschaftlichen Berufen zu regeln und durchzuführen. Angeboten werden Qualifikation und Abschluss in insgesamt 14 verschiedenen Berufsbildern. Für behinderte Menschen, für die keine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf in Betracht kommt, sind für die Berufe Gärtner, Landwirt und Pferdewirt entsprechende Ausbildungsregelungen erlassen worden.
beraten Sie bei der beruflichen Entscheidunginformieren über freie Ausbildungsplätze
helfen beim Abschluss des Ausbildungsvertrages
informieren über die Ausbildungsvergütung, Arbeitszeit und Urlaubsanspruch
begleiten Sie während der Ausbildung und führen Sie zur Abschlussprüfung
helfen bei Konfliktsituationen in der Ausbildung
beraten und überprüfen die Ausbildungsbetriebe
informieren über die Fortbildungsmöglichkeiten
organisieren Lehrgänge und Prüfungen für die Fortbildung auf die Meisterprüfung
Meisterfortbildung
Die Tätigkeitsfelder eines Meisters in der Agrarwirtschaft lassen sich in drei Funktionsbereiche gliedern:
sie sind verantwortlich für die Produktion und Vermarktung
sie sind Betriebsleiter und Unternehmer
sie übernehmen Aufgaben der Ausbildung und der Mitarbeiterführung
Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem Ausbildungsberuf in dem die Meisterprüfung abgelegt werden soll und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten landwirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis muss in dem Bereich nachgewiesen werden, in dem die Meisterprüfung abgelegt werden soll.