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Formulare und Merkblätter

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Gesetzliche Bestimmungen

Verordnungstext

Helfer/Helferin in der Landwirtschaft



Die Ausbildung

Landwirtschaft heute - das ist umweltschonende Bewirtschaftung des Bodens, artgerechte Tierhaltung modernster Technikeinsatz und eine professionelle Unternehmensführung.

Landwirt/-in sein heißt, hochwertige, gesunde Nahrungsmittel erzeugen und die Kulturlandschaft pflegen und erhalten. Verantwortungsbewußtsein und Selbständigkeit stehen für den Landwirt daher an erster Stelle.



1. Was lernt der Landwirt? 

Landwirte lernen ...

  • Arbeitsabläufe im Betrieb selbständig planen, durchführen und kontrollieren
  • den Boden mit Maschinen und Geräten schonend bearbeiten und für die Aussaat herrichten
  • Pflanzenbestände führen, ernten und die Produkte vermarkten
  • Wiesen und Weiden bewirtschaften und das Futter sachgerecht ernten und lagern
  • Nutztiere versorgen, füttern, Pflegen und bei der Vermarktung helfen
  • Maschinen und Geräte pflegen und sachgerecht bedienen
  • die Unfallverhütungsvorschriften beachten
  • Ernteergebnisse und betriebliche Leistungen im Berichtsheft aufzeichnen und bewerten



2. Für wen ist Beruf geeignet?

Naturverbundenheit, handwerkliches Geschick, Interesse an Technik, geistige und körperliche Fitness, Entscheidungskraft und Verantwortungsbereitschaft und die Bereitschaft auch am Wochenende und an Feiertagen zu arbeiten.
Durch ein Praktikum vor der Ausbildung können sie feststellen, ob der Beruf der richtige für sie ist.


Landwirtschaftsmeister / Landwirtschaftsmeisterin

Die Fortbildung zum Landwirtschaftsmeister wird gemeinsam von der Landwirtschaftskammer und den staatlichen landwirtschaftlichen Dienststellen durchgeführt. Die Vorbereitung erfolgt in Form von einzelnen Lehrgangstagen und geschlossenen Lehrgängen. Sie dauert zwei Jahre und ist gemäß den Anforderungen der Verordnung stark praxis- und handlungsorientiert ausgerichtet, d.h. die Kenntnisse und das Wissen werden an praktischen Fällen selbständig erarbeitet.


Anmeldung zur Landwirtschaftsmeisterprüfung 2009

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Vorbereitung für die externe Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Landwirt

10.08.2009 Gemäß § 45 Abs.2 des Berufsbildungsgesetz (BBiG) können Personen auch ohne reguläre Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn sie die 1 ½ fache Zeit der regulären Ausbildungsdauer in dem Beruf tätig waren, in welchem die Prüfung abgelegt werden soll. Dies bedeutet im Normalfall, dass eine Zulassung zur Abschlussprüfung nach 4 ½ jähriger ununterbrochener Vollzeitbeschäftigung in der Landwirtschaft möglich ist.