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Aus- und Fortbildung

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Gesetzliche Bestimmungen



Die Ausbildung

Fischwirte kümmern sich um Zucht, Haltung, Fang, Verarbeitung und Vermarktung von Fischen sowie um deren Lebensräume. Fisch und Fischprodukte sind aufgrund ihres hohen Nährstoffgehalts ein wichtiger Bestandteil einer ausgewogenen Ernährung. Fischwirte arbeiten innerhalb eines natürlichen Ökosystems, dessen Erhalt für den Ertrag unverzichtbar notwendig ist.


 

Fischwirt/-in heute ? das ist

  • Fischhaltung und Fischzucht in der Teichwirtschaft mit Füttern, Abfischen, Feindabwehr, Gesundheit und Hygiene.
  • Seen- und Flussfischerei, d.h. Nutzung des Fischbestands in natürlichen Gewässern, Aussetzen und Pflege von Fischbrut, Umgang mit Fischereigeräten und -fahrzeugen
  • Kleine Hochsee- und Küstenfischerei mit dem Fang von Fischen und Schalentieren in Nord- und Ostsee und großen Flüssen mit entsprechenden Geräten und Fangtechniken und Kenntnissen in Navigation, Meteorologie und Schifffahrtsrecht.


Fischwirtschaftsmeister / in

Vorbereitungslehrgänge und Prüfungen zum Fischwirtschaftsmeister / zur Fischwirtschaftsmeisterin werden in Rheinland-Pfalz nicht angeboten.

Weitere Informationen können sie jedoch bei uns erhalten oder bei der Bayrischen Landesanstalt für Fischerei, Weilheimer Str. 8a, 82319 Starnberg .

Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Fischwirt vom 21. Dezember 1978 , zuletzt geändert durch die Verordnung vom 20. Dezember 2000 (BGBl. I S. 2020)

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