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Aus- und Fortbildung

Formulare und Merkblätter

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Gesetzliche Bestimmungen

Verordnungstext



Die Ausbildung

Der Arbeitsplatz der Revierjäger/-innen ist der Lebensraum der Wildtiere. Der Beruf gehört zu den ältesten überhaupt, ist aber mit der Zeit überaus vielseitig und anspruchsvoll geworden. Das Aufspüren, Erlegen und Verarbeiten von Wild ist heute eine Tätigkeit von vielen. Revierjäger/-innen schaffen die Voraussetzungen für einen naturnahen Wald- und Landbau mit biologisch nachhaltigem Wildbestand.

 

 

Was lernt man als Revierjäger?

Revierjäger lernen ...

  • die Bewirtschaftung der Lebensräume des Wildes und die Ausübung der Jagd
  • das Hegen des Wildes
  • den Bau jagdbetrieblicher Einrichtungen
  • Vorbeuge- und Bekämpfungsmaßnahmen bei Wildkrankheiten
  • das Verhüten und Ermitteln von Wildschäden
  • Arbeitsschutz und Unfallverhütung.
  • den Umgang mit Jagdwaffen und -geräten
  • Haltung und Führung von Jagdhunden

 

 


Revierjagdmeister / in

Vorbereitungslehrgänge und Prüfungen zum Revierjagdmeister / zur Revierjagdmeisterin werden in Rheinland-Pfalz nicht angeboten. Weitere Informationen können Sie jedoch bei uns oder der Landwirtschaftskammer Hannover erhalten.

Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Revierjäger/Revierjägerin und über die Anerkennung von Prüfungen zum Nachweis der fachlichen Eignung für die Berufsausbildung zum Revierjäger/zur Revierjägerin vom 28. Dezember 1982, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 20. Dezember 2000 (BGBl. I S. 2020)

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