Nachfolgend das Infoblatt zum Genehmigungssystem für Rebpflanzungen.

Infoblatt - Information zum Genehmigungssystem für Rebpflanzungen (PDF)


Genehmigungen zur Wiederbepflanzung von Rebflächen:

Im oben stehenden Dokument "Informationen zum Genehmigungssystem" werden die Notwendigkeit und die Rahmenbedingungen für eine Genehmigung der Wiederbepflanzungsrechte allgemein beschrieben.Für registrierte Nutzer empfehlen wir, den Antrag über das das Weininformationsportal (https://wip.lwk-rlp.de) auszufüllen und online abzugeben. Nachfolgenden Antrag kann man ausdrucken, per Hand ausfüllen und unterschrieben an eine unserer Dienststellen senden.

Antrag auf Genehmigung zur Wiederbepflanzung (GR-W)
Erläuterungen zum Antragsformular (GR-W)


Antrag auf Genehmigung des Zielflurstückwechsels:

Besteht die Notwendigkeit, nach einer bereits von der Landwirtschaftskammer erteilten Genehmigung für Rebpflanzungen das Zielflurstück zu ändern, kann der unten stehende Antrag genutzt werden.

Der Antrag auf Genehmigung des Zielflurstückwechsels kann ausgedruckt, ausgefüllt und unterschrieben an eine unserer Dienststellen gesendet werden. Für die Erstellung eines GR-Z Bescheides wird eine Gebühr erhoben.

Antrag auf Genehmigung des Zielflurstückwechsels (GR-Z)
Erläuterungen zum Antragsformular (GR-Z)


Flurbereinigungsverfahren - abweichende Vorgehensweise:

Im nachfolgenden Infoblatt wird auf die wichtigsten Besonderheiten in Flurbereinigungsverfahren (FLB) eingegangen. Für die Beantragung von Pflanzgenehmigungen im Flurbereinigungsverfahren sind die nachfolgenden speziell angepassten Anträge (GR-U-FLB, GR-W-FLB) zu verwenden. Sofern noch Fragen offen bleiben, empfehlen wir Ihnen, sich mit Ihrem zuständigen Weinbauamt in Verbindung zu setzen.

Infoblatt - Information zum Genehmigungssystem für Rebpflanzungen im Flurbereinigungsverfahren
Antrag auf Genehmigung zur Wiederbepflanzung von Rebflächen im Flurbereinigungsverfahren (GR-W-FLB)
Erläuterungen zum Antragsformular (GR-W-FLB)

Antrag auf Bescheinigung der Hangneigung:

Auf Antrag kann für das angegebene Flurstück die durchschnittliche Hangneigung mit einem Landwirtschaftlichen Informations-System ermittelt und bescheinigt werden. Die Bescheinigung kann z.B. zum Nachweis der Hangneigung einem Antrag auf Genehmigung zur Neuanpflanzung von Rebflächen beigefügt werden.Nachfolgenden Antrag auf Bescheinigung kann man am Bildschirm ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben an eine unserer Dienststellen senden.
Weitere Informationen sind den Erläuterungen zum Antrag zu entnehmen.

Antrag auf Bescheinigung der Hangneigung (P-H)
Erläuterungen zum Antrag auf Bescheinigung der Hangneigung (P-H)

Bescheinigung, dass keine ungenehmigte Anpflanzung im Betrieb vorliegt:

Zum Nachweis für Stützungsprogramme im Weinsektor wird eine Bescheinigung beantragt, dass kein Ausschlusskriterium nach Art 50 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1149 vorliegt (im Erzeugerbetrieb sind keine widerrechtlichen Anpflanzungen bzw. ohne Genehmigung mit Reben bepflanzte Flächen vorhanden).

Antrag auf Bescheinigung, dass keine ungenehmigte Anpflanzung im Betrieb vorliegt (P-UA)

Infoblatt Hobbyweinbau - Bepflanzung von Flächen mit Keltertrauben für den Gebrauch im eigenen Haushalt:

Bepflanzung von Flächen mit Keltertrauben für den Gebrauch im eigenen Haushalt

Genehmigung zur Neuanpflanzung von Rebflächen:

Für Anträge auf Genehmigung zur Neuanpflanzung ist ausschließlich die BLE zuständig:
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 512
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn

Detaillierte Informationen zum Thema sowie die Antragsunterlagen finden Sie auf der Internetseite www.ble.de
Auftretende Fragen können per E-Mail an pflanzrecht@ble.de gesendet oder telefonisch an die auf der genannten Internetseite angegebenen Ansprechpartner gerichtet werden.