Umstrukturierung – Klarstellung über die förderbaren Flächen im Pflanzjahr 2017

Aufgrund der Ergebnisse der EU-Kommissionsprüfung musste im Frühjahr ein neues Antragsverfahren konzipiert werden.

Zu diesem Zeitpunkt musste das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau davon ausgehen, dass nur noch bestockte Rebflächen beantragt und gefördert werden können. Zwischenzeitlich (nach Druck der Antragsunterlagen und des Merkblatts) ergibt sich nach einer aktuellen Mitteilung des Ministeriums ein neuer Sachverhalt aufgrund der von der EU vorgelegten neuen im Entwurf befindlichen Richtlinien. Somit können nun auch Flächen (auch unbestockte Flächen) mit Genehmigungen von umgewandelten Pflanzungsrechten aus dem alten Pflanzrechtesystem (bis 31.12.2015) beantragt und gefördert werden.

 

Information des Ministeriums nachstehend zum Download.