Ohne gutes Pflanzgut kein guter Wein

Präsident Schindler informierte sich bei einem Schulungstermin für Sachverständige in der Rebenanerkennung.

30.08.2016 | Sortenreines, gesundes Pflanzgut von qualifizierten und anerkannten Rebveredlern gewährleisten, Krankheiten und Beschädigungen von Pflanzreben vermeiden, bzw. behandeln sowie Maßnahmen und Mittel zur Gesunderhaltung fördern, ist Zweck der Bundes- Rebpflanzgutverordnung. Darauf verwies Ökonomierat Norbert Schindler, Präsident der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, bei einem Schulungstermin für Sachverständige in der Rebenanerkennung in Neustadt an der Weinstraße. Mit der Durchführung der Verordnung ist in Rheinland-Pfalz die Landwirtschaftskammer beauftragt. „Ohne gutes Pflanzgut kein guter Wein Die Rebenankerkennung gewährleistet die hohe Leistungsfähigkeit der Reben als eine unverzichtbare Grundvoraussetzung für den wirtschaftlichen Erfolg der Winzerbetriebe“, so Schindler

Die Sachverständigen für Rebenanerkennung der Kammer werden regelmäßig geschult, um deren Fachwissen zu vertiefen und zu aktualisieren. Der aktuelle Schulungstermin mit 22 Sachverständigen aus ganz Rheinland-Pfalz  bildete den Start der Saison für die Rebenbestandsprüfung der Vermehrungsflächen für Rebenpflanzgut. Schulungsinhalt war das Erkennen von Blattrollkrankheiten und Viruskrankheiten in Vermehrungsanlagen. Nach Einführung in die Thematik durch Dr. Ulrike Ipach und Lilo Kling vom DLR Neustadt wurden in verschiedenen Weinbergsanlagen im Umfeld von Neustadt an praktischen Beispielen unterschiedliche Schadsymptome den entsprechenden Krankheiten zugeordnet.

Präsident Schindler dankte den Sachverständigen ausdrücklich für ihr großes Engagement. Rebenpflanzgut - dazu gehören veredlungsfähige Edelreiser und Unterlagsreben, Kartonagereben und bewurzelte Pfropfreben - darf nur in den Verkehr gebracht werden, wenn es von der zuständigen Stelle anerkannt und mit dem von der Europäischen Gemeinschaft vorgeschriebenen Etikett gekennzeichnet ist. Die Durchführung der Rebenpflanzgutverordnung ist sehr umfangreich und beginnt mit den Feldbesichtigungen der Vermehrungsanlagen und der Begehung der Rebschulen im Sommer und endet mit der Beschaffenheitsprüfung der Edelreisruten und Pfropfreben im Winter. Allein im Zeitraum von Ende August bis zur Ernte müssen in Rheinland-Pfalz insgesamt ca. 1.500 Anlagen im Umfang von etwa 280 ha Edelreiservermehrungsfläche und ca. 10 ha Unterlagenschnittgärten begangen und deren Eignung zur Rebenpflanzgutproduktion beurteilt werden.