Kammer erhöht Anforderungen für Ehrenpreise
20.09.2016 | Die Anforderungen an die Mindestanstellungen zur Verleihung von Ehrenpreisen wurden für die Region Rheinland-Nassau auf Initiative der Weinbauverbände Mosel und Mittelrhein zum Prämierungsjahr 2016/2017 geändert. Ziel ist die bessere Darstellung der Gesamtbetriebsleistung. Um sich für einen Ehrenpreise zu qualifizieren, müssen Betriebe mindestens einen festgelegten Anteil ihrer Traubenernte zur Prämierung angestellt haben. Diese Prozent-Anteile der Traubenernte wurden nun durchgängig über alle Betriebsgruppen um 15 Prozent-Punkte erhöht.
Betriebs- | Prozent der | Prozent der |
I II III IV V VI VII | 25 23 21 19 17 15 13 | 40 38 36 34 32 30 28 |
*) In eine Betriebsgruppe werden Betriebe nach ihrem jeweiligen Gesamthektarertrag eingeteilt (Gruppe I: unter 5 ha Ertragsfläche; Gruppe VII: über 500 ha).
**) Durchschnitt der drei zurückliegenden Jahre
Die Änderungen betreffen die Anbaugebiete Ahr, Mosel, Mittelrhein und Nahe. Für die Anbaugebiete Pfalz und Rheinhessen ändert sich nichts.
Die Prämierungsbestimmungen sowie das Anmeldeformular finden Sie hier oder an den Weinbauämtern.