Wege um ins QS-System zu kommen

Der Absatz von Schlachtrindern ohne QS-Zertifizierung wird zunehmend schwieriger. Nachdem jahrelang die Erzeuger von Jungbullen und Färsen aus Rheinland-Pfalz ihre Schlachtrinder im Wesentlichem problemlos, noch ohne eine Teilnahme am QS-System der QS GmbH, vermarkten konnten, bricht nun auch für Rheinland-Pfalz ein neues Zeitalter an.

Schon seit mehr als 15 Jahren besteht das QS-System der QS-GmbH; zunächst beginnend mit den Produktbereichen Schweine- als auch Jungbullenfleisch, Kartoffeln, Obst und Gemüse, und dann, erweitert vom deutschen Markt ebenso eingefordert, die QS-Zertifizierung der Erzeugerbetriebe auch bei der Vermarktung von Kuh- und auch Rindfleisch im Allgemeinen.

Ohne eine erfolgreiche QS-Zertifizierung (oder die von der QS-GmbH auch schon seit Jahren ausgesprochene Anerkennung von Schlachtkühen aus QM-Milch zertifizierten Erzeugerbetrieben) sehen sich die aufnehmenden Schlachtbetriebe aus Deutschland oftmals schon seit Längerem nicht mehr in der Lage, Schlachtrinder (Kühe, Färsen, Jungbullen und auch Kälber) aus nicht QS-zertifizierten Erzeugerbetrieben zu ortsüblichen Preisen aufnehmen zu können. Regional wurden (oder werden auch schon seit Längerem) für QS-Rinder mehr oder weniger deutliche Zuschläge gezahlt; oder aber es erfolgten auch schon seit Längerem unterschiedlich hohe Abzüge für nicht den QS-Standard entsprechende Schlachtrinder; je nachdem, über welche Absatzstrukturen die jeweils aufnehmenden Schlachtstätten verfügten / bzw. noch verfügen. 

Fakt ist nun: Der Absatz von Rindfleisch aus Erzeugerbetrieben ohne QS-Zertifizierung kommt mehr und mehr ins Stocken. Auch den größeren Rinder-Schlachtstätten aus Rheinland-Pfalz brechen aktuell vermehrt die Abnehmer weg, die bisher noch Rindfleisch ohne QS-Zertifizierung abgenommen haben.  

Als Konsequenz daraus folgt, dass sich nun auch in Rheinland-Pfalz die noch regional agierenden Rinderschlachtstätten mehr und mehr darauf zurückziehen, Schlachtrinder ohne QS-Zertifizierung, welche sie zunehmend nur noch sehr bedingt vermarkten können, nur noch mit noch deutlicheren Preisabschlägen als bisher aufzunehmen / bzw. abnehmen wollen. 

In der Diskussion ist aktuell, ein noch deutlich höherer Preisabschlag (zum ortsüblichen Preis) als bisher; genannt wird aktuell ein Preisabschlag in einer Größenordnung von bis zu 25 ct/kg Schlachtgewicht, bei Jungbullen, ohne gültige QS-Zertifizierung.

Deshalb ist es nun auch für alle Rinderhalter aus Rheinland-Pfalz an der Zeit, sich zügig um die QS-System-Teilnahme auch für Rindfleisch im Allgemeinen zu bemühen.

Als erstes muss der Landwirt sich dazu einen für das QS-System zugelassenen landwirtschaftlichen Bündler suchen. Der Bündler ist das Bindeglied zwischen dem Landwirt und der QS-GmbH; er kümmert sich um alle Belange, die den Landwirt im Umfeld mit dem System der QS-GmbH betreffen. Insbesondere organisiert der Bündler die „Audits“; also die Vor-Ort-Prüfungen, die der Landwirt über sich ergehen lassen muss, um den QS-Status zu erlangen.

Als Bündler stehen in Rheinland-Pfalz und dem Saarland u. a. zur Verfügung: 

  1. Arbeitsgemeinschaft der Landeskontrollverbände (Arge), zuständig: LKV Rheinland-Pfalz-Saar e. V., Ansprechpartner: Christian Riede, Riegelgrube 15 – 17, 55543 Bad Kreuznach, Tel.: 0671/886020  (www.lkv-rlp-saar.de
  2. Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz,
    Ansprechpartner: Reimund Möcklinghoff, Burgenlandstraße 7, 55543 Bad Kreuznach, Tel.: 0671/793-1107 (www.lwk-rlp.de
  3. Schweine-Vermarktungs-Genossenschaft eG (SVG), Ansprechpartner: Andreas Steinberg, Wiedenhof 1, 54636 Idenheim, Tel.: 06506/9143-0 (info(at)erag.de

Besonderheit: Datenaustausch-Vereinbarung

Aufgrund der Lieferbedingungen der vorrangig in Rheinland-Pfalz erfassenden Molkereien haben die Milchviehbetriebe aus RLP in der Regel auch schon alle den erfolgreich auditierten QM-Milch-Status. Sofern die Milchvieh-Halter nun beim LKV RLP-Saar die sogenannte „Datenübernahme- / bzw. auch Datenaustausch-Erklärung“ unterzeichnet haben, kann der erfolgreich vorliegende QM-Milch-Status (in diesem Falle aber nur der für die Milchkühe) relativ einfach auf das QS-System der QS GmbH übertragen, und damit auch als QS-Status für die Milchkühe von der QS-GmbH anerkannt werden.

Um es aber nochmals zu verdeutlichen: Über die QM-Milch-Anerkennung erlangt nur der betreffenden Milchviehbestand (beginnend ab erstmalig abgekalbt)  den geforderten QS-Status; Bullen und Färsen aus einem erfolgreich auditierten QM-Milch-Betrieb erlangen den geforderten QS-Fleisch-Status mit der Abgabe der Datenaustausch-Erklärung aber nicht! 

Im Weiteren sollte sich der am QS-System interessierte Landwirt den „QS-Leitfaden Landwirtschaft Rinderhaltung“ besorgen. Kostenpflichtig ist dieser Leitfaden zumeist über den von ihm gewählten landwirtschaftlichen Bündler zu beschaffen; der Leitfaden kann aber auch direkt aus dem Internet herunterladen werden (www.q-s.de). Auf der Homepage der QS-GmbH sind desweiteren auch alle anderen notwendigen Unterlagen, wie „Eigenkontrollcheckliste“ und „Tierärztlicher Betreuungsvertrag“, zu finden.

Im Leitfaden Rinderhaltung sind alle Kriterien aufgeführt, die der Tierhalter zum erfolgreichen Bestehen des QS-Audits erfüllen muss. Dieser Leitfaden sollte daher vorab gewissenhaft durchgearbeitet werden. Bleiben zu bestimmten Themen noch Fragen offen, steht der ausgewählte Bündler mit Sicherheit gerne zur Beantwortung zu Verfügung. 

Erst wenn der Rinderhalter alle für ihn zutreffenden Kriterien auch tatsächlich umgesetzt hat, sollte er seinem Bündler gegenüber die Bereitschaft zur alsbaldigen Durchführung des QS-Audit erklären.

Der Bündler wiederum beauftragt dann ein neutrales Zertifizierungsunternehmen, das QS-Audit, oder im Falle von Milchviehbetrieben, dann ggf. auch ein vergleichsweise preisgünstiges Kombi - QM-Milch- und QS-Fleisch-Audit, durchzuführen. (die Kosten der betreffenden Audits (und der jeweiligen Systemteilnahmen) sind ggf. auch beim ausgewählten Bündler zu erfragen). 

Besteht der Erzeugerbetrieb das QS-Audit in der Katergorie I, II oder III und hat das Zertifizierungsunternehmen alsdann das erzielte QS-Audit-Ergebnis in die QS-Datenbank eingetragen, hat der Erzeugerbetrieb den QS-Status erlangt und darf ab dann auch Tiere unter dem Zeichen der QS-GmbH vermarkten. 

Es bleibt also nicht mehr viel Zeit; insbesondere die Milchviehbetriebe, die noch im nennenswerten Umfange Schlachtrinder oder auch Jungbullen produzieren, sollten sich um eine alsbaldige Systemteilnahme auch für das QS-System- Fleisch bemühen. 

P. S.: Aktuell brauchen sich Bio-Rindfleisch-Betriebe zumeist noch nicht um eine QS-Zertifizierung zu bemühen; noch funktioniert die Vermarktung auch ohne QS-System-Teilnahme.