Wollen Sie Ihren Betrieb weiterentwickeln? Planen Sie eine Investition?

Das Beraterteam im Bereich der Unternehmens- und Förderberatung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, unterstützt Sie und hilft Ihnen, die staatliche Investitionsförderung optimal zu nutzen.

Das Aufgabenspektrum Ihres Beraters konzentriert sich zunächst auf die folgenden Punkte:

  • Beratung über die aktuellen Förderkonditionen, 
  • Unterstützung bei der Zusammenstellung der Antragsunterlagen,
  • Ausarbeitung des Investitionskonzeptes.

Das Förderspektrum für Investitionen in den landwirtschaftlichen, weinbaulichen und gartenbaulichen Unternehmen ist sehr breit und umfasst u.a. die folgenden Bereiche:

  • Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, z.B. Neubau, Umbau, Ausbau und Erwerb von Wirtschaftsgebäuden, Erwerb von neuen Maschinen und technischen Anlagen der Innenwirtschaft; Um für eine Investition eine möglichst kostengünstige und zugleich gute bauliche Lösung zu finden, empfiehlt es sich, von Anfang an mit unseren Spezialisten für Bau- und Technik zusammenzuarbeiten;
  • Aufnahme einer nichtlandwirtschaftlichen selbständigen Tätigkeit, z.B. Urlaub auf Bauern- und Winzerhöfen, bäuerliche Gastronomie, bäuerliches Handwerk, Einrichtung von Hofläden zur Direktvermarktung; Bevor man in einen außerlandwirtschaftlichen Betriebszweig investiert, gilt es, ein arbeitswirtschaftlich und finanziell tragfähiges Konzept zu entwickeln. Hierbei bieten unseren Fachberaterinnen für Einkommensalternativen  kompetente Unterstützung an;
  • Erstmalige Niederlassung von Junglandwirtinnen und Junglandwirten, z.B. im Rahmen der Hofnachfolge;
  • Kauf von Spezialmaschinen, z.B. Mechanisierungssysteme in Weinbausteillagen, Tunnelgeräte und sensorgesteuerte Geräte für den Pflanzenschutz im Obst- und Weinbau, Zusatzgeräte zur bodennahen Flüssigmistausbringung, globale Positionierungssysteme auf landwirtschaftlichen Zugmaschinen.

Weitere Informationen sowie die Einzelheiten zu den unterschiedlichen Förderprogrammen finden Sie auch beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel >>>  

Bei der Weininvestitionsförderung in Weinbaubetrieben gibt es darüber hinaus einige Besonderheiten zu beachten. Die Investitionsförderung nach der Gemeinsamen Weinmarktordnung (GMO-Wein) wird unterteilt in so genannte „kleine Investition” und „große Investition”. Nähere Einzelheiten finden Sie dazu auch hier >>>