Gutachten – rechtsverbindlich, folgerichtig und verständlich

In der Zentrale der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz in Bad Kreuznach fand ein ganztägiges Seminar für angehende und bereits bestellte Sachverständige für den Bereich des landwirtschaftlichen Sachverständigenwesens statt.

 Das Seminar hatte sich zum einen an  Personen gerichtet, die auf dem Weg sind, sich als Sachverständige öffentlich bestellen zu lassen, aber auch an bereits zugelassene Sachverständige zur Auffrischung von Kenntnissen im formalen und rechtlichen Bereich. Von den insgesamt 12 Teilnehmern, die Dr. Udo Sauer, zuständiger Referatsleiter bei der Kammer, begrüßte,  waren fünf  bereits bestellt, während sich sieben in der Vorbereitung zur Bestellung befinden.

Der Vormittag wurde von Nina Weil, Justiziarin der Kammer, bestritten und stand unter der Überschrift Rechtliche Grundlagen im Bereich des Sachverständigenwesens. Hierbei ging es zunächst um die verschiedenen Arten von  Sachverständigen, bevor die Rechte und Pflichten speziell von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen thematisiert wurden. Daran anschließend erläuterte die Referentin die Sachverständigentätigkeit bei privaten Aufträgen sowie bei gerichtlichen Verfahren. Haftungsfragen schlossen ihre Ausführungen ab. Die interessanten Diskussionen zeigten, dass ein großes Interesse an rechtlichen Fragestellungen, die in den letzten Jahren ja in allen Lebensbereichen an Bedeutung gewinnen, vorhanden ist. Besonders positiv wirkte sich aus, dass die bereits bestellten und somit erfahrenen Sachverständigen ihre eigenen Erfahrungen in die Diskussion einbrachten.

Der Nachmittag wurde von Dr. Sauer bestritten. In seinen Ausführungen ging es zunächst um die Definition der verschiedenen Arten von Sachverständigenleistungen, wobei der Fokus bei den sich anschließenden Darlegungen auf schriftlichen Gutachten lag.  Neben der Frage nach möglichen Anlässen für Gutachten ging es zunächst um die Frage, von welchen Personen  und mit jeweils welcher Ausbildung Gutachten gelesen und natürlich auch  verstanden werden müssen. Daran wurde deutlich, wie enorm wichtig es ist, auf die Nachvollziehbarkeit und Verständlichkeit von fachlichen Ausarbeitungen zu achten und zwar nicht nur für Fachleute, sondern auch für sogenannte “intelligente Laien“.  In einem breiten Themenkomplex ging es im weiteren Verlauf um häufig vorkommende Schwächen und Mängel, die bei der Ausarbeitung von Gutachten vorkommen. Anhand einiger Übungsbeispiele wurden missverständliche und irreführende Formulierungen aufgezeigt und  eingehend thematisiert. Eindringlich wurde von Dr. Sauer gegen Ende nochmals darauf hingewiesen, wie wichtig zu Beginn einer Gutachtenserstellung immer die „eindeutige Klärung des Auftrags" und nicht zuletzt auch die "Klärung des Honorars" ist. An den verschiedensten Stellen der nachmittäglichen Darlegungen konnte immer wieder Bezug genommen werden zu den rechtlichen Darlegungen von Frau Weil. Gegen  Ende wurden schließlich nochmals zusammenfassend die generellen Anforderungen der Gerichte an ein Gutachten beschrieben. Als Letztes gab Dr. Sauer Hinweise und Empfehlungen, wie eine gut strukturierte Gliederung eines Gutachtens aussehen und was diese an Einzelpunkten enthalten sollte, wobei er allerdings darauf hinwies, dass hierbei letztlich jeder Sachverständige seinen „eigenen Weg“ finden müsse. In einer abschließenden kleinen Manöverkritik zeigten sich die Teilnehmer mit dem Seminartag zufrieden, und es wurde deutlich, dass offenbar nicht nur die Sachverständigenbewerber etwas dazugelernt hatten, sondern dass der Tag auch für die erfahrenen Sachverständigen von Nutzen war.          

Dr. Udo Sauer, Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz

Referatsleiter Sachverständigenwesen, Testbuchführung und Agrarstatistik