Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner erleichtert

Präsidentinnen der LandFrauenverbände begrüßen Gesetzesänderung.

Seit 1. August eröffnet das Heil- und Hilfsmittelgesetz für freiwillig versicherte Rentner/innen die Möglichkeit, in die meist günstigere gesetzliche Krankenversicherung für Rentner (KVdR) zu wechseln. Auf die notwendige Vorversicherungszeit während der zweiten Hälfte des Erwerbslebens werden bei jedem Elternteil jetzt pauschal drei Jahre pro Kind angerechnet. 
Davon profitieren können vor allem Frauen, die mit Selbstständigen, Soldaten oder Beamten verheiratet gewesen sind und während der Kindererziehung nicht erwerbstätig waren oder diejenigen, die zeitweise selbstständig waren und die notwendige Vorversicherungszeit in einer gesetzlichen Krankenkasse nicht erreicht haben. „Damit ist nicht mehr die Krankenkasse des Ehepartners entscheidend dafür, ob der Zugang zur KVdR möglich ist oder nicht. Diese Benachteiligung aufgrund von Kindererziehungszeiten ist nun beendet, “ begrüßen Rita Lanius-Heck und Ilse Wambsganß, Präsidentinnen der LandFrauenverbände Rheinland-Nassau und Pfalz, die Gesetzesänderung „Wir raten den betroffenen Frauen, bei Ihrer Krankenkasse die Überprüfung der Vorversicherungszeit zu beantragen.“

So geht's:
Beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse formlos die Überprüfung der Vorversicherungszeit und fügen Sie Kopien der Geburtsurkunden Ihrer (Stief-)Kinder bei.