Neue Gesichter im Team der Raumordnung

Was muss ich beachten, wenn ich im Außenbereich bauen will? Welche Rechte habe ich, wenn die Gemeinde neben meinem Hof ein Wohngebiet ausweisen möchte? Was bedeutet ein neu ausgewiesenes Natur- oder Wasserschutzgebiet für meinen Betrieb? Diese und andere Fragen beschäftigen Landwirte und Winzer immer wieder. Antworten darauf hat das Team der Raumordnung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz (LWK RLP).

15 Mitarbeitende sind an den Dienststellen in Alzey, Bad Kreuznach, Kaiserslautern, Koblenz, Neustadt und Trier auf diesem Gebiet tätig.
In der Besetzung des Teams haben sich in den letzten Monaten einige Änderungen ergeben. Zuständig für Betriebe in Rheinhessen, also in den Landkreisen Alzey-Worms und Mainz-Bingen, ist nun Oliver Strub. Er hat Landwirtschaft an der Fachhochschule in Bingen studiert und arbeitet an der Dienststelle der LWK RLP in Alzey. Zu erreichen ist Strub unter der Telefonnummer 06731/9510-519 oder per Mail an oliver.strub(at)lwk-rlp.de. Unterstützend für das Gebiet Rheinhessen sind nach wie vor Jan-Hendrik Müller und Ralf Ohlweiler tätig.
Ein weiteres neues Gesicht in der Raumordnung ist Johannes Lenz. Er arbeitet seit 2016 bei der LWK RLP und hat im September 2017 im Bereich der Raumordnung den Landkreis Bad Kreuznach und den Rhein-Hunsrück-Kreis übernommen. Landwirte und Winzer aus dieser Region erreichen Johannes Lenz telefonisch unter 0671/793-1154 oder per Mail an johannes.lenz(at)lwk-rlp.de.

Expertenwissen nutzen
Neben den Stellungnahmen zur Bauleitplanung und den Bauvorhaben im Außenbe­reich nehmen die Mitarbeiter der Raumordnung insbesondere die Interessen der Landwirtschaft in Flurbereinigungsverfahren und bei der Ausweisung von Schutzgebieten wahr. Gerade die Ausweisung der Natura 2000-Gebiete hat häufig weitreichende Konsequenzen für das Bauen im Außenbereich. Die Auflagen in Wasserschutzgebieten gehen immer öfter davon aus, dass eine Beweidung oder das Ausbringen von Gülle und Stallmist verboten wird. 

Wenn in landwirtschaftlichen Betrieben Fragen in diesen Bereichen auftreten, sollten sie sich nicht scheuen, die Raumordnungsexperten der Kammer zu kontaktieren. Ihren Berater vor Ort finden Sie hier.