Informationen zu Insolvenzverfahren

In ihrer Zentrale in Bad Kreuznach veranstaltete die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz ein halbtägiges Seminar zum Thema Insolvenzverfahren.

22.06.2016 | In ihrer Zentrale in Bad Kreuznach veranstaltete die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz ein halbtägiges Seminar zum Thema Insolvenzverfahren. Der Wunsch nach einem solchen Seminar war schon vor geraumer Zeit  aus dem Kreis der von der Kammer öffentlich bestellten und vereidigten landwirtschaftlichen Sachverständigen geäußert worden, wie Referatsleiter Dr. Udo Sauer einführend bei der Seminareröffnung mitteilte.  Man hatte sich daher auf die Suche nach hierfür geeigneten Referenten gemacht und mit den Juristen Dr. Wolfgang Maus und Johann Coenen gleich zwei ausgewiesene Fachleute gewinnen können. Im sehr gut besetzten Seminarraum der Kammer begrüßte Dr. Sauer nicht nur die beiden Referenten, sondern auch die 30 Teilnehmer, die sich zur Hälfte aus von der Landwirtschaftskammer bestellten Sachverständigen aus Rheinland-Pfalz zusammensetzte, zur anderen Hälfte aus Sachverständigen bzw. Unternehmensberatern aus Baden-Württemberg. Diese Zusammensetzung resultiert aus dem Umstand, dass das Seminar  gemeinschaftlich mit dem Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen (HLBS)   Süd-West organisiert wurde.

Das Seminarthema lautete: „Insolvenz / Insolvenzverfahren – Informationen aus der Sicht eines Insolvenzverwalters und eines Bankers“. Während der Rechtsanwalt, Mediator und zugelassene Insolvenzverwalter  Dr. Wolfgang Maus die Thematik in erster Linie aus dem Blickwinkel eines Insolvenzverwalters darstellte, zeigte sein Co-Referent, der Anwalt Johann Coenen von der Volksbank Hunsrück-Nahe die Sicht der Bank auf. Nach allgemeinen, einführenden Informationen über die Anzahl von Insolvenzverfahren mit der überraschenden Information, dass diese in den letzten 10 Jahren bundesweit nicht gestiegen, sondern von 160.000 auf 126.000 gefallen sind und dass hiervon in 80 Prozent der Fälle Kleinbetriebe mit 1 bis 5 Beschäftigten betroffen sind, wurde deutlich, aus welcher Gruppe von Betrieben sich die meisten Insolvenzfälle rekrutieren, nämlich aus kleinen Familienbetrieben wie z.B. Bäckern, Metzgern, Kleingewerbetreibenden oder natürlich leider auch Betrieben aus den Bereichen Landwirtschaft und Weinbau. Nachfolgend wurden die hauptsächlichen Insolvenzursachen wie fehlendes betriebliches Controlling, Finanzierungslücken, Investitionsfehler, falsche Produktplanung oder fehlende Marktorientierung genannt, bevor die Referenten begannen, den formalen  Verlauf eines Insolvenzverfahrens zu erläutern. Im ständigen Wechsel warfen sich die beiden Referenten gegenseitig die Bälle zu und erläuterten in den einzelnen Stufen des Verfahrens dezidiert die jeweiligen Knackpunkte, wobei die beiden erfahrenen Juristen diese fachlich komplexe Materie auf sehr anschauliche, zuweilen durchaus auch kurzweilige und in jeder Phase verständliche Weise vermitteln konnten. Eingeräumt werden muss, dass die beiden Referenten keinen ganz leichten Stand hatten, denn nachdem sie einführend die Seminarteilnehmer ermuntert hatten, Fragen zu stellen und sich einzubringen, wurde hiervon im Seminarverlauf  erfreulicherweise auch sehr ausgiebig Gebrauch gemacht. Es zeigte sich, dass es letztlich  in einem Insolvenzverfahren in nicht unerheblichem Maße auf die Art und Weise, wie ein Insolvenzverwalter seine Aufgabe in dem formalen Verfahren wahrnimmt  ankommt, dass es aber genauso wichtig ist, wie die Bank bzw. der hiermit befasste Bankmitarbeiter agiert und dass zum Dritten das Verhalten des  betroffenen Schuldners von großer Bedeutung ist. Alle Beteiligten müssen in enger Verbindung stehen und vertrauensvoll miteinander kommunizieren. Mehrfach betonte Dr. Maus, dass ein Insolvenzverfahren frühzeitig eingeleitet werden sollte und dass die Wahrscheinlichkeit, dass ein solches Insolvenzverfahren vorteilhaft für einen Schuldner verläuft, hierdurch deutlich ansteigt.

In einem letzten Abschnitt gingen die beiden Referenten auf die Haftungsrisiken von Beratern ein, auch gegebenenfalls von Sachverständigen, die in einem Verfahren z.B. als Wertermittler eingesetzt werden. Nach Hinweisen darauf, in welchen Fällen unter Umständen auch strafrechtliche Risiken gegeben sind und unter welchen Bedingungen Anfechtungstatbestände wegen geleisteter Honorare möglich sind, gab es zum Schluss noch spezifische Fragen einzelner Teilnehmer, bevor die dreieinhalb Stunden vereinbarte, intensiv genutzte Seminarzeit zu Ende war. Dr. Sauer verlieh in seinem abschließenden Dank an die beiden Referenten und an die engagierten Seminarteilnehmer seiner Hoffnung Ausdruck, in Zukunft möglicherweise noch eine Fortsetzung dieser wichtigen Thematik vornehmen zu wollen. Und man habe, so räumte er ein, natürlich in diesem Halbtagesseminar angesichts der sehr komplexen Materie nur einen ersten Überblick über den Ablauf eines Insolvenzverfahrens mit  all seinen einzelnen Facetten  bekommen können, dass dies aber nach seinem Eindruck insbesondere auch durch die große  Sachkunde der beiden Referenten gepaart mit deren großer Erfahrung und ihrem  lebendigen Vortragsstil bestens gelungen sei.

Dr. Udo Sauer, Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Referatsleiter Sachverständigenwesen, Testbuchführung und Agrarstatistik