Eisweinernte bis 15. November anmelden

Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz macht alle Winzer im Land, die die Absicht haben, Trauben des aktuellen Jahrgangs zur Erzeugung von Eiswein zu lesen, darauf aufmerksam, dass dazu eine Vorabmeldung gesetzlich erforderlich ist.

Das rheinland-pfälzische Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hatte durch Inkraftsetzen einer entsprechenden Vorordnung die Vorabmeldepflicht für Eiswein verbindlich eingeführt.

Danach werden Betriebe, die die Ernte von Eiswein beabsichtigen, verpflichtet, dies mit Angabe von Flur, Flurstück, Flächengröße und Rebsorte bis zum 15.November des Erntejahres bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz anzumelden. Die Kammer hat dafür ein Anmeldeformular erstellt, das von Hand, aber auch am PC ausgefüllt werden kann. Sollten Trauben zur Eisweinbereitung aufgrund gegebener Witterungsbedingungen bereits vor dem 15. November gelesen werden können, ist die Abgabe der Meldung spätestens am ersten Werktag nach der Lese erforderlich. Die Kammer empfiehlt sorgfältiges Ausfüllen und rechtzeitige Abgabe des Formulars. Denn wer die Meldung nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig abgibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Die beiden Versionen des Formulars finden sich hier