Ehrungen für langjährige Betriebszugehörigkeit
Voraussetzung ist, dass Beiträge zur Landwirtschaftskammer bezahlt und zum Zeitpunkt der Antragstellung für den Arbeitnehmer Sozialabgaben entrichtet werden. Einen entsprechenden Antrag kann nur der Betrieb stellen. Anträge zum Herunterladen sowie weitere Informationen finden Sie hier >>>.
Oder sind zu erhalten bei der
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
- Bereich Arbeitnehmerfragen -
Christian Augustin
Burgenlandstraße 7
55543 Bad Kreuznach
Tel.: 0671/793-1166, Fax: 0671/793-1199
E-Mail: christian.augustin(at)lwk-rlp.de