Aus- und Fortbildung ständig verbessern

Unter der Leitung von Vizepräsident Heribert Metternich erfolgte die Konstituierung des Ausschusses Bildung und des Ausschusses Berufsbildung im neuen Dienstgebäude der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Nach der Zuwahl von fünf Mitgliedern wählte der Ausschuss Bildung Arno Billen, Kaschenbach, zum Vorsitzenden, sein Stellvertreter ist Marcel Müller aus Körborn. Die Einrichtung des Berufsbildungsausschusses für die Dauer von 4 Jahren erfolgte gemäß § 77 Berufsbildungsgesetz durch das zuständige Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten. Ihm gehören 6 Beauftragte der Arbeitgeber, 6 Beauftragte der Arbeitnehmer und 6 Lehrer berufsbildender Schulen an, die Lehrer mit beratender Stimme. Zum Vorsitzenden wurde aus der Gruppe der Arbeitgeber Gärtnermeister Matthias Melchisedech einstimmig gewählt. Sein Stellvertreter ist Jörg Senftleben aus der Gruppe der Arbeitnehmer. Geschäftsführer in beiden Ausschüssen ist der Leiter des Referates Berufsbildung der Kammer Helmut Scherhag.

Der berichtete dann auch über die Aufgaben und die Arbeitsschwerpunkte der Ausschüsse. In § 3 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz ist die Regelung und Durchführung der beruflichen Bildung eine Selbstverwaltungsaufgabe der Landwirtschaftskammer benannt. Da der Berufsstand ein Interesse an der Gestaltung der Aus- und Fortbildung seines Nachwuchses hat, ist die Einrichtung eines entsprechenden Ausschusses sinnvoll. Das Berufsbildungsgesetz und die Ausbildungsordnungen für die "Grünen Berufe" bestimmen die Aufgaben der Landwirtschaftskammer als zuständige Stelle für die berufliche Bildung und damit auch die Aufgaben der Ausschüsse Bildung und Berufsbildung.

Der Ausschuss Bildung ist in allen wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Aus- und Fortbildung zu unterrichten und zu hören. Er hat die Möglichkeit, Stellungnahmen, Empfehlungen und Richtlinien für die Durchführung der Aus- und Fortbildung zu beschließen. Er ist als Vertretung des Berufsstandes in der Meinungsbildung dem Berufsbildungsausschuss vorgeschaltet. Derzeit sind 4 Mitglieder vom Ausschuss Bildung auch im Berufsbildungsausschuss vertreten. Besonders wichtig ist, dass der Ausschuss Anregungen aus dem Berufsstand zur Gestaltung der beruflichen Bildung in den grünen Berufen aufnehmen und in entsprechende Regelungen umsetzen kann (z.B. Ausbildung landwirtschaftlicher Praktikanten; Ausbildung behinderter Jugendlicher; Gestaltung der Fortbildungslehrgänge auf die Meisterprüfung).

Der Berufsbildungsausschuss ist gleichfalls in allen wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Aus- und Fortbildung zu unterrichten und zu hören. Wie auch der Bildungsausschuss hat er die Möglichkeit, Stellungnahmen, Empfehlungen und Richtlinien für die Durchführung der Aus- und Fortbildung zu beschließen. Besonders wichtig ist, dass der Ausschuss Anregungen aus dem Berufsstand und den berufsbildenden Schulen zur Gestaltung der beruflichen Bildung in den grünen Berufen aufnehmen und in entsprechende Regelungen umsetzen kann (z.B. Beschlussfassung über die Prüfungsordnungen für die Abschluss- und Meisterprüfungen, Schlichtungsordnung, Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen).

Arbeitsschwerpunkt beider Ausschüsse wird angesichts steigender Anforderungen des Markes und der betrieblichen Praxis einerseits und des infolge der demographischen schärfer werdenden Wettbewerbs um gute Auszubildende die ständige Verbesserung der Aus- und Fortbildung in den Grünen Berufen sein. Dazu soll die passgenaue Vermittlung zwischen Auszubildenden und Ausbildungsbetrieben in den 14 Ausbildungsberufen in Rheinland Pfalz, vornehmlich Landwirt, Winzer, Gärtner, Pferdewirt, Hauswirtschaft und Fachkraft Agrarsevice, optimiert werden. Die Ausschüsse wollen sich noch intensiver in die Begleitung der dualen Studiengänge Weinbau und Agrarwirtschaft einbringen, aber auch die Möglichkeiten der Qualifizierung sozial benachteiligter und behinderter Menschen im Agrarbereich ausbauen. Ausbildungsrichtlinien, Lehrgangskonzepte, Aus- und Fortbildungsordnungen, die Ausbildungsplätze und die Ausbildungsverhältnisse selbst sowie die Prüfungen werden in den nächsten Jahren permanent weiter zu entwickeln sein. Dazu wurden Arbeitsgruppen eingesetzt.

Ausführlich befassten sich beide Ausschüsse mit der ordnungsgemäßen Führung von schriftlichen Ausbildungsnachweisen in den Grünen Berufen. Hier gilt ab dem Ausbildungsjahr 2012/2013, dass als Ausbildungsnachweis Tages- oder Wochenberichte über die gesamte Ausbildungsdauer anzufertigen sind. Die ordnungsgemäße Führung des Ausbildungsnachweises ist gemäß § 43 Abs.1 Berufsbildungsgesetz eine Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung. Abschließend diskutierten die Ausschüsse die Auswirkungen des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes. Dieses Gesetz regelt die Bewertung und Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse und ist am 01.April 2012 in Kraft getreten.

Die Mitglieder des Ausschusses Bildung finden Sie <media 94176 - - "TEXT, Ausschuss Bildung Wahlperiode8, Ausschuss_Bildung_Wahlperiode8.pdf, 21 KB">hier</media>.

Die Mitglieder des Ausschusses Berufsbildung finden Sie <media 94197 - - "TEXT, Ausschuss Berufsbildung Wahlperiode 8, Ausschuss_Berufsbildung_Wahlperiode_8.pdf, 48 KB">hier</media>.