Anmeldung zur Abschlussprüfung in den Berufen Landwirt/in, Winzer/in, Hauswirtschafterin und Gärtner/in
Die Anmeldungen zur Prüfung sind zu richten:
für die Bewerber im Beruf Landwirt/in aus dem Bezirk Koblenz an die
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
- Dienststelle Koblenz -
Peter-Klöckner-Straße 3
56073 Koblenz
für die Bewerber im Beruf Landwirt/in aus dem Bezirk Rheinhessen-Pfalz an die
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
- Dienststelle Alzey -
Otto-Lilienthal-Straße 4
55232 Alzey
für die Bewerber im Beruf Landwirt/in aus dem Bezirk Trier an die
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
- Dienststelle Trier -
Gartenfeldstraße 12 a
54295 Trier
für die Bewerberinnen im Beruf Hauswirtschafterin aus dem gesamten Kammergebiet an die
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
- Dienststelle Koblenz -
Peter-Klöckner-Straße 3
56073 Koblenz
für die Bewerber im Beruf Winzer/in aus den Anbaugebieten Mosel an die
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
- Dienststelle Koblenz -
Peter-Klöckner-Straße 3
56073 Koblenz
für die Bewerber im Beruf Winzer/in aus den Anbaugebieten Rheinhessen, Pfalz, Nahe, Ahr und Mittelrhein an die
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Burgenlandstraße 7
55543 Bad Kreuznach
für die Bewerber im Beruf Gärtner/in aus den Bezirken Koblenz und Trier an die
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
- Dienststelle Koblenz -
Peter-Klöckner-Straße 3
56073 Koblenz
für die Bewerber im Beruf Gärtner/in aus dem Bezirk Rheinhessen-Pfalz an die
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Burgenlandstraße 7
55543 Bad Kreuznach
Bei diesen Stellen sind auch die Vordrucke für die Anmeldung zur Prüfung erhältlich. Die Vordrucke stehen auch im Internet unter www.lwk-rlp.de/Berufsbildung/Formulare/Anmeldeformulare.
Letzter Anmeldetermin ist Montag, der 02. April 2012 ! Später eingehende Anmeldungen werden nicht mehr berücksichtigt.
Zur Abschlussprüfung ist zuzulassen und daher anzumelden, wer eine
- ordnungsgemäße Ausbildung (mit Ausbildungsvertrag) beendet hat und
- an der Zwischenprüfung teilgenommen hat und
- den vorgeschriebenen Ausbildungsnachweis ordnungsgemäß geführt hat und
- die im Rahmen des Anerkennungsverfahrens, im Anerkennungsbescheid bzw. im Berufsausbildungsvertrag eingetragenen Auflagen (insbesondere hinsichtlich außerbetrieblicher Ausbildungsmaßnahmen) erfüllt hat.
Der Anmeldung sind beizufügen:
- beglaubigte Abschriften bzw. Fotokopien
- die Bescheinigung über die Teilnahme an der Zwischenprüfung
- das letzte Zeugnisse der zuletzt besuchten Schule ggf. das Abschlusszeugniss der Berufsschule, Berufsfachschule oder des Berufsgrundschuljahres
- die Bescheinigung über die Teilnahme an vorgeschriebenen außerbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen
- der vorgeschriebene Ausbildungsnachweis.
Zur Abschlussprüfung ist auch zugelassen und kann sich anmelden, wer keine reguläre Ausbildung durchlaufen hat, aber nachweist, dass er mindestens das 1,5 fache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem er die Prüfung ablegen will.
Der Anmeldung sind beizufügen:
- beglaubigte Abschriften bzw. Fotokopien
- das letzten Zeugniss der zuletzt besuchten Schule
- ggf. weitere Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise
- eine amtliche Bescheinigung (Bürgermeisteramt) über Ort, Art und Dauer der Tätigkeit in dem Beruf, in dem die Abschlussprüfung abgelegt werden soll,
- ein selbstgeschriebener Lebenslauf,
- Angaben über den beruflichen Werdegang.