Amtliche Preisfeststellung für Rinder erfährt Änderung

Ab 2012 erfolgt die amtliche Preisfeststellung für Rinder in einem neuen gemeinsamen Meldegebiet Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz & Hessen. Reimund Möcklinghoff informiert über die Hintergründe der Zusammenlegung und erklärt, was sich ab der 1. KW 2012 ändert und worauf insbesondere zu achten ist.

Die amtliche Preisfeststellung für Rinder basiert in Deutschland seit dem Jahr 2008 auf der Meldepflicht aller Schlachtbetriebe, die durchschnittlich mindestens 75 Rinder pro Woche schlachten. Die Veröffentlichung erfolgt üblicherweise auf Länderebene. Aus Datenschutzgründen kann eine Veröffentlichung jedoch nur dann erfolgen, wenn einem Durchschnittspreis mindestens Meldungen aus drei Unternehmen zugrunde liegen. Deshalb mussten die neuen Bundesländer schon seit längerem zu einem gemeinsamen Meldegebiet zusammengefasst werden; und auch die Länder Rheinland-Pfalz und Hessen notierten schon seit Jahrzehnten ihre regionalen Schlachtrinderpreise in einer gemeinsamen amtlichen Schlachtrindernotierung für die Länder Rheinland-Pfalz und Hessen.

Mangels Meldebetriebe wurde so z.B. auch schon ab Jan. 2008, damals übrigens auch auf Anregung des Landesmarktverbandes Rheinland-Pfalz, die amtliche Preisnotierung für Schlachtschafe und - Lämmer auf das Meldegebiet "Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Hessen " erweitert. Seitdem gibt es für das betreffende Meldegebiet, bestehend aus den vier o. a. Bundesländern, nur eine, unter Federführung der LEL (Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaft und der Ländlichen Räume), Schwäbisch Gmünd, gemeinsam herausgegebene amtliche Schaffleisch- und - Lämmer - Notierung ("Lammfleisch Südwest").

Einhergehend mit der Neuregelung des Fleischgesetzes im Jahr 2008 sind seitdem aus Rheinland-Pfalz (und Hessen) nur noch 5 Schlachtunternehmen mit 6 Schlachtstätten meldepflichtig (in Hessen war anfangs noch ein Unternehmen meldepflichtig; zur Zeit ist aus Hessen kein Unternehmen mehr meldepflichtig).

Die rheinland-pfälzischen Schlachtunternehmen, überwiegend beheimatet in der Eifel, aber auch mit Betriebsstätten in den Regionen Pfalz und Rheinhessen, schlachten aktuell noch rund 1.350 Stück Großvieh pro Woche; vorrangig Kühe - und ergänzend auch einige wenige Jungbullen, Bullen, Ochsen, Färsen und Kälber.

Wegen der vergleichsweise geringen Schlachtzahlen, insbesondere bei den besonders interessierenden Kategorien von Jungbullen und Färsen, gab es in den vergangenen zwei Jahren immer wieder massive Kritik an der amtlichen Preisfeststellung für Schlachtrinder aus dem gemeinsamen Meldegebiet von "Rheinland-Pfalz und Hessen". Wiederholt konnten entweder aus Datenschutzgründen Preise der vorrangig interessanten Kategorien (z.B.: Bullen: R3, Färsen: R3) erst gar nicht veröffentlicht werden, oder es wurden häufig, wiederum insbesondere bei Jungbullen und Färsen, unerklärliche Preissprünge festgestellt, die nicht mit den sonstigen Schlachtrindernotierungen im Bundesgebiet einhergingen.

Die fehlende Repräsentativität der ermittelten Schlachtrinderpreise von Jungbullen und Färsen aus dem Meldegebiet von Rheinland-Pfalz und Hessen wurde daher von den Kritikern der amtlichen Schlachtrinder-Notierung häufig zu Recht beanstandet.

Auf Anregung der Landesmarktverbände aus Rheinland-Pfalz und Hessen traten letztendlich auch die beiden Bundesländer Rheinland-Pfalz und Hessen mit der Bitte an das Land Baden-Württemberg heran, zukünftig die Meldegebiete für Rinder aus den Bundesländern: "Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen " zu einem Meldegebiet zusammenzufassen.

Der Empfehlung der beiden Landesmarktverbände vorausgegangen war eine Analyse über die amtlichen Schlachtrinderpreisen von RLP & Hessen - im Vergleich zu den amtlichen Notierungen aus den Bundesländern Baden-Württemberg vs. Nordrhein-Westfalen, erstellt von einer zuvor vom Landesmarktverband RLP dementsprechend beauftragten Arbeitsgruppe. Die rheinland-pfälzische Arbeitsgruppe sprach sich seinerzeit einstimmig für eine Zusammenlegung der amtlichen Rinder-Notierung von RLP und Hessen mit der amtlichen Notierung von Baden-Württemberg zu einer gemeinsamen Notierung, erstellt von den zuvor genannten drei Bundesländern, aus.

Der Vorschlag auf Zusammenlegung der amtlichen Rindernotierung für die Bundesländer: Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen wurde nachfolgend auch von der LEL in Schwäbisch Gmünd geprüft - und für gut befunden. Die LEL hob ergänzend in ihrer Stellungnahme hervor, dass mit der beantragten Zusammenlegung der Meldegebiete auch die Meldebasis aus baden-württembergischer Sicht für einen längeren Zeitraum auf eine breitere Basis gestellt werden könne; Rheinland-Pfalz passe von seinem bisherigen Preisniveau und den noch vorhandenen Strukturen im Großen und Ganzen sehr gut zu Baden-Württemberg.

In Baden-Württemberg - Bereich Rinder - sind derzeit 7 Unternehmen - mit 23 Schlachtstätten - meldepflichtig. In den meldepflichtigen Unternehmen des Landes werden zurzeit rund 10.500 Stück Großvieh/Woche geschlachtet. Das Preisniveau in Baden-Württemberg liegt im Großen und Ganzen etwas über dem zuletzt in RLP ermittelten Schlachtrinderpreisniveau; nur bei schwächeren P-Kühe und P-Färsen wurden zuletzt eher etwas besser Preise in Rheinland-Pfalz & Hessen ermittelt.

Nachdem die Ergebnisse des LEL abschließend mit dem baden-württembergischen Ministerium und dem dortigen Landesmarktverband erörtert worden sind, und nachfolgend auch noch die technischen Voraussetzungen zur Datenübermittlung aus Rheinland-Pfalz, von der ADD, Trier, ggf. aber auch vom RP, Wetzlar, zum LEL nach Schwäbisch-Gmünd, geklärt wurden, kann nun die Zusammenlegung der amtlichen Rinder-Notierung "Südwest" ab der 1. KW 2012 vollzogen werden.

Die neue Veröffentlichung wird unter Federführung der LEL, Schwäbisch Gmünd, Abt. Markt & Ernährung, wie ehemals zuvor auch alleine für Baden-Württemberg zuständig, erstellt und herausgeben werden. Dies betrifft auch die "Zwischenmeldung" zur Ermittlung der aktuellen Preistendenz in der laufenden Woche.

Die zuständigen Landesstellen in Rheinland-Pfalz (ADD, Trier) und Hessen (RP, Wetzlar) erheben die Meldungen der in ihrem Zuständigkeitsbereich ansässigen Betriebe und leiten diese, für die wöchentliche Meldung, spätestens dienstags an die LEL nach Schwäbisch-Gmünd weiter.

Die Kontrolle und Überwachung der Verpflichtungen der meldepflichtigen Schlachtstätten verbleibt bei den jeweiligen Ländern. In Baden-Württemberg und Hessen erfolgt die Überwachung der Meldeverpflichtungen z.B. durch die Regierungspräsidien; in Rheinland-Pfalz obliegt die Überprüfung der Vorgaben nach dem Fleischgesetz der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Trier.

Die ADD verbleibt also weiterhin in der Verpflichtung, die Richtigkeit der abgegebenen Meldungen der Schlachtbetriebe in ihrem Zuständigkeitsbereich zu überprüfen; ebenso wie im Rahmen der Zuständigkeitsregelung die ADD auch weiterhin die Klassifizierung und Verwiegung an den meldepflichtigen Schlachtstätten des Landes zu überwachen hat; gerade auch vor dem Hintergrund der aktuellen Erfordernisse um Markttransparenz und Rückverfolgbarkeit (auch im Zusammenhang stehend mit der im August 2011 vom Landesmarktverband Rheinland-Pfalz auf den Weg gebrachten "Rahmenvereinbarung Rheinland-Pfalz"), nicht nur im Hinblick auf die veröffentlichten Preise, sondern auch in Bezug auf die der Preismeldung zugrundeliegenden Ausgangsdaten (Gewicht, Kategorie, Fleischigkeits-, Fettgewebs- und Handelsklasse).

Um aussagekräftige Daten zu veröffentlichen und die Tabelle überschaubar zu halten, werden fortan von der LEL, Schwäbisch Gmünd, nur die Handelsklassen mit mindestens 20 Tieren pro Woche veröffentlicht werden.

Im gemeinsamen Marktbericht der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz und dem Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LEH) Kassel wird in Folge der anstehenden Änderung lediglich redaktionell die bisherige Tabelle "Erzeugerpreise für Rinder frei Schlachtstätte, Amtliche Preisfeststellung für Schlachtrinder aus Rheinland-Pfalz und Hessen" durch die Tabelle "Erzeugerpreise für Rinder frei Schlachtstätte, Amtliche Preisfeststellung für Schlachtrinder aus Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen" ersetzt werden.

Der Tabellenteil "Amtliche Preisfeststellung für Schlachtrinder, Preisgebiet Baden-Württemberg" wird durch die Preistabelle "Amtliche Preisfeststellung für Schlachtrinder, Preisgebiet Bayern" ersetzt.

Die beigefügte Tabelle, erstellt von der LEL, Schwäbisch Gmünd, gibt einen aktuellen Überblick über die aus den Kalenderwochen 46 bis 50 / 2011 vergleichend gegenübergestellten "Schlachtdaten" aus den bisherigen Meldegebieten "Baden-Württemberg" vs. "Rheinland-Pfalz & Hessen" - und stellt damit in etwa auch die Auswirkungen der ab der 1. KW 2012 erfolgenden Zusammenlegung der Meldegebiete dar.

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Folgendes ist dabei festzuhalten:

  • Rheinland-Pfalz (& Hessen) trägt bei Großvieh stückzahlmäßig nur zu rund 11 % zum neuen Preisgebiet bei. Schwerpunkte in RLP sind bisher Bullen (älter als 24 Mon., mit 18%) und Kühe (mit Anteil: 17 %), während Jungbullen (mit 4 %) und Kälber (mit 5 % Anteil am neuen Preisgebiet) eher keine nennenswerte Rolle spielen.
  • Entsprechend der milchbetonten Viehhaltung in Eifel, Hunsrück und Westerwald liegen die Schwerpunkte der bisherigen Notierung "RLP & Hessen" in den Handelsklassen O und P. P3-Kühe werden demnach zukünftig in etwa mit einem Anteil von etwas über 60 % aus Rheinland-Pfalz gemeldet werden; bei einer allerdings vergleichsweise geringen Stückzahl. In die gemeinsame Notierung neu hinzukommen werden desweiteren aber auch einige gute U- und R - Kühe und - Färsen aus RLP.
  • Die durchschnittlichen Schlachtgewichte werden durch die schwereren Bullen (älter als 24 Monate bei Schlachtung) und durch die schwereren Kühe und Färsen der Klassen O und P aus RLP um bis zu 6 kg nach oben gezogen.
  • Preislich fallen zurzeit in Rheinland-Pfalz Jungbullen, Bullen, bessere Kühe und Färsen, sowie Kälber, gegenüber der Notierung in Baden-Württemberg ab.
  • Dagegen werden insbesondere knappere P-Kühe und auch schwächere Färsen bisher deutlich besser in RLP (im Vergleich zu Ba.-Wü.) bezahlt.
  • Aufgrund der zumeist geringen %-Anteile aus RLP machen sich aber die niedrigeren Preise aus RLP bei den für Baden-Württemberg wichtigen besseren Qualitäten (bei Jungbullen, Kühen und Färsen) kaum bemerkbar.
  • Im neuen Durchschnitt merklich nach unten gezogen werden dagegen schlechtere O- und P-Jungbullen, Bullen, sowie Kälber aus Ba.-Wü.. P-Kühe und P-Färsen aus Ba.-Wü. werden dagegen im neuen Mittel, wegen der hohen Anteile aus Rheinland-Pfalz, zumindest vorübergehend teurer.
  • Insgesamt dürfte aber mit einer raschen Angleichung der in Rheinland-Pfalz und Hessen gezahlten Preise an das baden-württembergische Niveau gerechnet werden.
  • Im März 2012 beabsichtigt die LEL Schwäbisch-Gmünd, eine weitere vergleichende Auswertung vorzunehmen. Über die aus dieser Auswertung ggf. neu gewonnenen Erkenntnisse wird ggf. ergänzend berichtet werden.
  • Aufgrund der größeren Stückzahlen und der insgesamt gesteigerten Zahl an meldepflichtigen Schlachtstätten im zusammengefassten Meldegebiet können ab 2012 fünf neue Handelsklassen in die Veröffentlichung der LEL mit aufgenommen werden (grün markiert).

gez. Reimund Möcklinghoff