Abmahnungen nicht ignorieren

Online-Shops von Winzern sind derzeit im Visier von "Abmahnjägern". Schwerpunkt: Mosel.

Auch die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz macht darauf aufmerksam, dass Winzer und Direktvermarkter, die einen Online-Shop betreiben, derzeit verstärkt Abmahnungen erhalten. Grund sind Allgemeine Geschäftsbedingungen, die nicht den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen oder das Fehlen von Hinweisen auf Inhaltsstoffe, wie beispielsweise Allergene in Weinen, die nicht nur auf dem Etikett, sondern auch bei der Präsentation der Produkte im Internet oder im Hofladen dargestellt werden müssen. Ansatz für Abmahnungen kann auch bei Preisangaben das Fehlen des Literpreises sein. Offenbar wird das Internet gezielt nach Online-Shops mit solchen Defiziten durchsucht und diese dann mit Abmahnungen überzogen.

Schwerpunkt der Abmahnaktionen ist gegenwärtig das Anbaugebiet Mosel. Abmahnungen sind in der Regel mit sofortigen Kosten und kurzen Fristsetzungen verbunden. Bei Versäumnissen sind teure Gerichtsverfahren inzwischen keine Seltenheit mehr. Die Kammer schließt sich der Aufforderung des  Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau an alle Direktvermarkter und besonders die Winzer an, den gesetzlichen Anforderungen an die Lebensmittelkennzeichnung gerecht zu werden und eingehende Abmahnungen nicht zu ignorieren, um höhere Kosten zu vermeiden. Die Geschäftsstellen des Bauern- und Winzerverbandes stehen beratend zur Seite.