Struktur der ehrenamtlichen Gremien

 

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Stand: 28. Oktober 2009

 

Vorstand

 

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Stand: 28. Oktober 2009

 

Allgemeine Infos 

 

Die Vorstellung der einzelnen Vorstandsmitglieder finden Sie hier   

 

Mitglieder der Vollversammlung

 

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Stand: 28. Oktober 2009

 

Ausschüsse der Landwirtschaftskammer

 

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Stand: 15. September 2009

 

Struktur des Hauptamtes

 

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Stand: 29. Mai 2009

 

Die berufsständische Selbstverwaltung der Bauern, Winzer, Gärtner und Forstleute

Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz ist eine berufsständische Selbstverwaltung in der Organisationsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie ist errichtet durch ein Landesgesetz (LwKG) aus dem Jahr 1970, durch das die bis dahin bestehenden regionalen Kammern in eine Landwirtschaftskammer für ganz Rheinland-Pfalz zusammengeführt wurden.

Ihr Zuständigkeitsbereich umfaßt die Betriebe des Ackerbaus, der Grünlandwirtschaft, des Weinbaus, des Gartenbaus, der Fischerei- und Forstwirtschaft.

In der Landwirtschaftskammer bilden gewählte Vertreter des landwirtschaftlichen Berufsstandes die

ehrenamtlichen Entscheidungsgremien . Landwirte und Landfrauen, Winzer, Gärtner und Forstleute bestimmen hierin über Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung. Oberstes Beschlussorgan ist die Vollversammlung mit 80 Mitgliedern.

Die Aufgaben der Landwirtschaftskammer werden von rund 300 hauptamtlichen Mitarbeitern ausgeführt.



Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz

Die Vollversammlung besteht aus 80 Mitgliedern, davon

  • 48 Inhabern land- und forstwirtschaftlicher Betriebe
  • 9 mitarbeitenden Familienangehörigen
  • 7 hauptberuflichen Arbeitnehmern
  • 16 Vertretern landwirtschaftlicher Organisationen und Fachrichtungen.

 

Die Vollversammlung wird auf sechs Jahre gewählt und ihre Mitglieder üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Sie beschließt über alle Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung. Sie bestimmt die Richtlinien, nach denen die Geschäfte der Landwirtschaftskammer zu führen sind und überwacht die Durchführung ihrer Beschlüsse.

 

Eine aktuelle Übersicht der Mitglieder der Vollversammlung finden Sie hier >>>



Der Vorstand der Landwirtschaftskammer

Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, zwei Stellvertretern und acht weiteren Mitgliedern der Vollversammlung. Er wird für die Dauer der Wahlperiode aus der Mitte der Vollversammlung gewählt.


Die Fachausschüsse der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz

Die Vollversammlung wählt für die Dauer ihrer Wahlperiode ständige Ausschüsse nach Maßgabe der Geschäftsordnung. Die Ausschüsse erledigen die ihnen von der Vollversammlung oder vom Vorstand übertragenen Aufgaben.

Sie können auch ohne solchen Auftrag über Fragen ihres Zuständigkeitsbereiches beraten und Anträge an den Vorstand richten. Aus ihrer Mitte wählen sie einen Vorsitzenden und seinen Stellvertreter.

 

Eine Übersicht über die Fachausschüsse der 7. Wahlperiode (2005 - 2011) finden Sie hier:

 



Der Direktor

Der Direktor der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz führt nach Weisung des Vorstandes die laufenden Geschäfte der Landwirtschaftskammer.

Er wird als Beamter auf Zeit bestellt und seine Amtszeit beträgt 10 Jahre, wobei Wiederwahl und -bestellung zulässig sind. Zum 1. April 2002 hat der Direktor der Landwirtschaftskammer im Rahmen von Umstrukturierungsmaßnahmen die Geschäftsführung der Wiederaufbaukasse übernommen.

  

Sekretariat: Karin Liebschner