Infoblatt über die Verwendung der Abgaben

 

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Flächenbezogene Weinwerbeabgaben: Was wird wie erhoben?

Über flächenbezogene Weinabgaben informiert die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz. Die Flächenabgaben für den deutschen Weinfonds und nach dem Absatzförderungsgesetz Wein für das Jahr 2009 werden auf der Grundlage der in der EU-Weinbaukartei gemeldeten Weinbergsfläche des Bewirtschafters mit Stand Ernte 2008 erhoben. Abgabepflichtig für das Jahr 2009 sind auch Betriebe, die nach der Ernte 2008 Weinbergsflächen an Dritte abgegeben oder gegen Prämie stillgelegt haben.


Abgaben für den Deutschen Weinfonds und die Gebietsweinwerbungen

Von den Eigentümern oder Nutzungsberechtigen der in Rheinland-Pfalz belegenen Weinbergsflächen wird eine Abgabe zur Förderung des Weinabsatzes erhoben.

Der Landwirtschaftskammer ist die Aufgabe vom Land Rheinland-Pfalz übertragen, den Städten und Gemeinden die Bezugsrebfläche für die Abgabenerhebung mitzuteilen und die von den Städten/Gemeinden eingehenden Beträge aufgrund eines von einem Werbebeirat beschlossenen Werbeplanes an die gebietlichen Absatzfördereinrichtungen (Gebietsweinwerbungen) weiterzuleiten.

 

 

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